Zuschüsse zu Familienferien


Archivmeldung aus dem Jahr 1998
Veröffentlicht: 14.01.1998 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Jugendamt weist daraufhin, daß es auch 1998 wieder Zuschüsse zu Familienferien für einkommensschwache kinderreiche Familien und Alleinerziehende gibt.

Als kinderreich gelten Familien mit mindestens drei Kindern und Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern. Berücksichtigt werden nur Antragsteller die 1996 und 1997 keinen Zuschuß erhalten haben und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

Für die Antragstellung werden benötigt: Gehaltsbescheinigungen 1997 einschließlich einmaliger Zahlungen wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus etc., Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebescheid, Sozialhilfebescheid, Bescheid über Unterhaltszahlungen oder Pflegegeld, Nachweis über Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, Miete( Kaltmiete zzgl. Umlagen ohne Heizung), Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung der Kinder.

Die Anträge können ab sofort bis spätestens 28. Februar in der Information für Jugend und Familie des Jugendamtes, Passage Verwaltungsgebäude Goetheplatz 4, in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8.30 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 13.30 Uhr gestellt werden. Telefonische Auskünfte: 02 14/4 06-51 07.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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