Sexualstraftäter durch DNA-Untersuchung überführt


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 25.03.2004 // Quelle: Polizei

Als im November 2002 eine 63jährige Hausfrau aus Monheim einen flüchtigen Bekannten mit in ihre Wohnung nahm, ahnte sie nicht, dass der Abend für sie mit einem Alptraum enden würde.

Urplötzlich griff der Mann sie an, riss ihr die Kleider vom Körper und versuchte sie zu vergewaltigen. Die Frau leistete erhebliche Gegenwehr, bei der sie verletzt wurde. Der Täter ergriff daraufhin die Flucht. Auch die sofort alarmierte Polizei konnte ihn bei der anschließenden Fahndung nicht mehr stellen. Da nur sein Spitzname bekannt war, verliefen die Ermittlungen nach ihm zunächst ergebnislos.

Der Mann hatte seine Rechnung jedoch ohne die Kriminalwissenschaft gemacht. Aus den Spuren, die nach der Tat in der Wohnung gesichert werden konnten, gelang es dem Landeskriminalamt Düsseldorf den "genetischen Fingerabdruck" des bis dahin unbekannten Täters zu ermitteln. Als die dortigen Gutachter diese Spur mit der "DNA-Analyse-Datei" verglichen, landeten sie einen Volltreffer. Sie konnten einen jetzt 52jährigen Mann aus Leverkusen als Spurenverursacher identifizieren, der inzwischen auch vom Opfer wiedererkannt wurde. Da der Mann vor etlichen Jahren bereits eine Sexualstraftat begangen hatte, war seine DNA nachträglich ermittelt und gespeichert worden.

Mangels zur Zeit vorliegender Haftgründe sah sich das AG Düsseldorf jedoch nicht in der Lage, gegen ihn einen Untersuchungshaftbefehl zu erlassen. Ihn erwartet nun eine Gerichtsverhandlung wegen der begangenen Tat.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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