15.729 Führerscheine in EU-Kartenführerscheine umgetauscht


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 20.08.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Seit der Einführung des EU-Kartenführerscheins ab dem 01.01.1999 haben 15.729 Leverkusener ihren „alten“ grauen oder rosafarbenen Führerschein in den neuen Kartenführerschein umgetauscht.

Der Umtausch ist gerade vor Reisen zu empfehlen, da es bei Führerscheinkontrollen immer wieder zu Problemen mit Polizeibehörden kommen kann, obwohl die bis zum 31.12.1998 ausgestellten Führerscheine auch weiterhin im Inland sowie im Ausland gültig sind.
Durch die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG wurde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung aller gültigen Führerscheine, die in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgestellt wurden, festgeschrieben. Hierzu gehören auch die vor Inkrafttreten der Richtlinie rechtmäßig ausgestellten Führerscheine der Vertragsstaaten.

Der neue Kartenführerschein wird in allen EU-Staaten und in den meisten anderen europäischen Staaten anerkannt; in einigen Ländern, meist außerhalb Europas, könnte zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden.

Möglich ist der Führerscheinumtausch im Fachbereich Straßenverkehr – Führerscheinstelle – der Stadt Leverkusen in Opladen, Haus-Vorster-Str. 8 während folgender Öffnungszeiten:

montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr mittwochs 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mitzubringen sind für einen Führerscheinumtausch:

=> Personalausweis
=> aktuelles Passfoto
=> Führerschein
=> 24,00 €.

In den neuen Führerschein werden alle Berechtigungen der bisherigen Fahrerlaubnis übertragen. Es geht keine Berechtigung verloren.

Für Inhaber der „alten“ Fahrerlaubnisklasse zwei ist aber zu beachten, dass ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der vorgenannten Klasse mehr geführt werden dürfen, sofern eine Verlängerung für weitere fünf Jahre bzw. eine Umstellung der Fahrerlaubnis nicht erfolgt ist. Soll diese Berechtigung erhalten bleiben, sind neben den oben aufgeführten Unterlagen zusätzlich vorzulegen:

> eine ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck und

> eine Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (z.b. durch einen Augenarzt).

Nach ca. vier bis sechs Wochen liegt der Kartenführerschein der Führerscheinstelle vor. Hierüber werden die Antragsteller schriftlich informiert.
Ist die Ausstellung eines neuen Führerscheines besonders eilig, kann dieser per Express von der Führerscheinstelle bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Der Führerschein liegt dann innerhalb von drei Tagen vor. Für diese Eilbestellung fallen zusätzliche Kosten von 28,80 € an.

Bei Entgegennahme des neuen Kartenführerscheines sind der Personalausweis vorzulegen und der „alte“ Führerschein abzugeben; auf besonderen Wunsch kann der alte Führerschein behalten werden, wenn er zuvor „ entwertet“ wurde.

Die Führerscheinstelle in Leverkusen erteilt telefonisch Auskünfte unter Tel: 0214/406 3612-3614 oder 3617-3618.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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