"Informationen vor Bürgerentscheiden sind nicht neu"


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 06.01.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Zu der von der AG EOB betriebenen einstweiligen Anordnung gegen die Informationen der Stadt in Sachen "Kombi-Bad Opladen" weist die Verwaltung - unabhängig von der in der Sache zu treffenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidung - auf folgendes hin:

1. Derartige Informationen vor Bürgerentscheiden sind nicht neu. Es hat Vergleichbares auch bereits 1997 zum Bau des "Treffpunkt Bus" in Rheindorf gegeben.

Wörtlich hieß es in den seinerzeit in Verantwortung des Oberbürgermeisters herausgegebenen Informationen bzw. in dem Anschreiben der zuständigen Bezirksvorsteherin:

"Ihre Bezirksvertretung I, die für die Stadtteile Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf und Manfort zuständig ist, hat dieses Projekt beschlossen. Ich fühle mich verpflichtet, Ihnen die Ziele und Wirkungen dieser bisher im wesentlichen nur mit den Rheindorfern diskutierten Entscheidung darzulegen."

Insofern wird mit entsprechenden Informationen vor dem jetzt anstehenden Bürgerentscheid diese Praxis fortgesetzt.

2. Der Rat als oberstes Gemeindeorgan hat mit Mehrheit zum Neubau des Kombi-Bades in Opladen eine Entscheidung getroffen. Wenn nun die Meinungsbildung des Rates durch einen Bürgerentscheid im Sinne der AG EOB verändert werden soll, dann muß es zulässig sein, die zur Abstimmung aufgerufenen Bürgerinnen und Bürger auch mit der Meinungsbildung der Ratsmehrheit vertraut zu machen.

3. Die Meinung der AG EOB ist durch die vom Rat unverändert in den Stimmzettel und die Benachrichtigung übernommene Fragestellung hinreichend zum Ausdruck gebracht worden.

4. Ohne die jetzt beabsichtigten Informationen würde die Meinungsbildung der Ratsmehrheit im Vorfeld des Bürgerentscheides praktisch keine Rolle mehr spielen; die Mehrheitsmeinung des Rates würde in Richtung auf die vom Bürger geforderte abwägende Entscheidung zwischen zwei politischen Lösungen zur Bäderpolitik in Leverkusen völlig untergehen. Deshalb ist auch die Ratsentscheidung zum Umfang der Informationen verständlich und rechtlich nicht zu beanstanden.

Der Oberbürgermeister, dessen Aufgabe es nach der Gemeindeordnung ist, die Beschlüsse des Rates aus und durchzuführen, handelt insofern entsprechend der geltenden Kommunalverfassung / Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Sport
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.170

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen