Unfallflucht auf Schulweg


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 21.09.2001 // Quelle: Polizei

In der abschüsssigen Linkskurve an der B 51 (Bergische Landstraße) kurz vor der Grundschule an der Opladener Straße überfuhr ein PKW-Fahrer am Donnerstag gegen 7.20 Uhr die dortige Mittelinsel und knickte das Verkehrszeichen "rechts vorbeifahren" um. Anschließend setzte er seine Fahrt fort, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. Wegen der unmittelbar angrenzenden Grundschule ist die Geschwindigkeit an dieser Stelle als Schulweg von Montag bis Freitag jeweils von 7.00 - 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt.

An der Unfallstelle fanden die Polizeibeamten nicht nur das beschädigte Verkehrszeichen, sondern auch mehrere Fahrzeugteile von einem blauen Opel.

Außerdem ermittelten sie einen "Knallzeugen", der vom Betriebsgelände seiner Firma aus einen lauten Knall hörte. Da er einen Unfall vermutete, ging er zur B 51, bemerkte die Unfallspuren und sah am westlichen Fahrbahnrand der Bergischen Landstraße hinter der Einmündung Opladener Straße einen blauen Opel Calibra stehen.

Wegen der Entfernung konnte er das Kennzeichen nicht ablesen, wußte aber auch nicht, ob dieser PKW etwas mit dem Unfall zu tun hatte. Er begab sich daher wieder an seine Arbeit.

Die eingeleitete Fahndung ergab, dass ein beschädigter blauer Opel Calibra von verkehrsregelnden Beamten des Verkehrsdienstes bereits vor Bekanntwerden der Unfallflucht auf der Rathenaustraße beim Einbiegen in die Heinrich-von-Stephan-Str. gesichtet worden war. Gegen 08.00 Uhr konnte das beschädigte Fahrzeug auf dem Gelände der Hauptpost festgestellt werden.
Die an der Unfallstelle gefundenen Fahrzeuteile gehörten zweifelsfrei zu diesem Fahrzeug. Anhand des Kennzeichens wurde der Halter ermittelt und befragt. Der 21jährige Leverkusener erklärte, er sei mit seinem PKW bei einem leichten Bremsmanöver ins Schleudern geraten. Dabei habe er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sei auf die Mittelinsel geprallt. Danach habe er am rechten Fahrbahnrand angehalten, ohne das jemand gekommen wäre, um ihm zu helfen. Da das Guthaben seiner Handy-Karte abgelaufen sei, habe er auch nicht telefonieren können. Um keinen ärger wegen seiner Probezeit zu bekommen, habe er dann seine Arbeitsstelle aufgesucht.

Der Unfallflüchtige stand nicht unter Alkoholeinwirkung, er muß aber wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit einer Geldstrafe und mit einer Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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