Bayer begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit Vorschläge zur Arzneimittelsicherheit und zur -überwachung macht. Viele dieser Vorschläge, wie z.B. die globale Arzneimittelüberwachung, sowie die Meldung aller Nebenwirkungen an alle Mitgliedsländer der EU und Drittländer werden bereits bei Bayer umgesetzt. Ferner begrüßt Bayer den Vorschlag, die Rolle von Ärzten und Apothekern besser zu definieren, um unerwünschte Wirkungen durch Begleitmedikationen zu verringern.
Gegen die Behauptung, dass Bayer das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht rechtzeitig informiert habe, wehrt sich Bayer ganz entschieden. Alle wesentlichen Informationen des vom Ministerium zitierten Berichtes vom 15. Juni 2001 lagen dem BfArM bereits am 28. April 2001 vor.
Eine Bewertung dieser Information erfolgte zusätzlich durch die zuständige Referenzbehörde für Zulassungsangelegenheiten von Lipobay, die britische Behörde Medicine Control Agency (MCA), am 8. Juni 2001, und wurde allen europäischen Behörden zugesandt.
Der am 15. Juni 2001 fertiggestellte Abschlussbericht wurde außerdem am 18. Juni 2001 von Bayer der MCA weitergeleitet. Unter Einbezug dieses Berichtes hat Bayer ein beschleunigtes europäisches Verfahren zur umgehenden Änderung der Verschreibungsinformation vorgeschlagen und unter Federführung der MCA durchgeführt. In dieses Verfahren waren alle nationalen Behörden, auch das BfArM, einbezogen. Über den bevorstehenden Vermarktungsstopp wurde die MCA als federführende Behörde am Vorabend des Vermarktungsstopps informiert.
Daher kann von einer unakzeptablen Informationspolitik nicht die Rede sein. Bayer hat stets im Sinne der Patientensicherheit gehandelt.
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