Beigeordnete Andrea Deppe kehrt ab August in den Dienst zurück

13.07.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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Die Leverkusener Baudezernentin Andrea Deppe soll am 1. August 2026 in den aktiven Dienst zurückkehren. Die Stadt Leverkusen teilte mit, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nicht mehr vorliegen. Auch die bisherigen Hausverbote sollen aufgehoben werden. Grund dafür sei, dass alle relevanten elektronischen Daten gesichert wurden. Ein laufendes Disziplinarverfahren bleibt davon unberührt und wird von einer externen Kanzlei weitergeführt. Mit der Rückkehr wird auch das Dezernat V neu zugeschnitten. Der Stadtrat und die Beschäftigten wurden bereits informiert.

Die Leverkusener Baudezernentin Andrea Deppe wird ihren aktiven Dienst bei der Stadt Leverkusen wieder aufnehmen. Als Starttermin ist der 1. August 2026 angedacht – das bisherige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wird aufgehoben.

Voraussetzungen für Dienstverbot entfallen

Die Stadt Leverkusen hat mitgeteilt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 39 Beamtenstatusgesetz nicht mehr vorliegen. Damit entfällt auch die Grundlage für die bisher verhängten Hausverbote. Die Aufhebung dieser Maßnahmen wird derzeit verwaltungsseitig vorbereitet.

Ausschlaggebend dafür ist, dass sämtliche relevanten elektronischen Daten unter Wahrung datenschutzrechtlicher und juristischer Vorgaben gesichert wurden. Damit sei der Gefahr einer Verdunkelung wirksam begegnet worden. Eine Fortführung der bisherigen Maßnahmen wäre nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr verhältnismäßig.

Disziplinarverfahren läuft weiter

Ungeachtet der Rückkehr in den aktiven Dienst läuft das Disziplinarverfahren gemäß § 17 Disziplinargesetz NRW unverändert fort. Ermittlungsführerin ist dabei nicht die Stadt Leverkusen selbst, sondern eine externe Kanzlei – eine Konstruktion, die nach Angaben der Stadt eine strikte Trennung zwischen Ermittlung und Verwaltungsgeschäften gewährleisten soll. Ermittlungen, Beweisanträge, Zeugenbefragungen und Akteinsichtnahmen seien bereits erfolgt und würden fortgesetzt.

Zum konkreten Ermittlungsstand macht die Stadt keine Angaben. Es gelte, wie bei allen dienstrechtlichen Verfahren, die Unschuldsvermutung. Erst nach Abschluss des Verfahrens seien, je nach Ergebnis, entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Dezernat V wird neu zugeschnitten

Mit der Rückkehr von Andrea Deppe verändert sich auch der Zuschnitt ihres Dezernats V. Die übrigen Organisationseinheiten des bisherigen Dezernats werden der Baudezernentin wieder zugeordnet. Eine Ausnahme bildet der Fachbereich 37 (Feuerwehr): Er verbleibt vorübergehend im Dezernat III unter der Leitung von Beigeordnetem Alexander Lünenbach – solange, bis der Verwaltungsvorstand vollständig besetzt ist. Über die dauerhafte organisatorische Zuordnung der Feuerwehr soll dann entschieden werden. Die Organisationshoheit liegt beim Oberbürgermeister.

Rat und Beschäftigte informiert

Die Mitglieder des Leverkusener Stadtrats wurden am Montag, 13. Juli 2026, in einer nicht öffentlichen Sitzung über den Sachverhalt informiert. Im Anschluss erhielten auch die städtischen Beschäftigten eine entsprechende Mitteilung.

Der begrenzte zeitliche Übergang soll nach Angaben der Stadt einen geordneten Ablauf des Wiedereintritts von Andrea Deppe in den aktiven Dienst sicherstellen.


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Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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