Bayer: Betriebliche Altersversorgung für alle Mitarbeiter gesichert

Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossen
Neue Mitarbeiter werden Mitglieder der Rheinischen Pensionskasse
Derzeitig Beschäftigte gehören weiterhin der Bayer-Pensionskasse an

Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 22.10.2004 // Quelle: Bayer

"Angesichts der aktuellen Rentendiskussion stellt die betriebliche Altersversorgung für unsere Beschäftigten ein wichtiges Element der Altersvorsorge und ein hohes Maß an Sicherheit dar", betont Dr. Richard Pott, Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Bayer AG. "Um diese Sozialleistung auf Dauer erhalten zu können, benötigen wir einen klar kalkulierbaren Kostenrahmen, den das System der Bayer-Pensionskasse nicht ausreichend ermöglichen kann." Deshalb habe das Unternehmen die "Rheinische Pensionskasse" (RPK) gegründet. Sie versichere alle Mitarbeiter, die ab 1. Januar 2005 bei Bayer oder in die Bayer-Tochtergesellschaften sowie bei Lanxess eintreten werden.

"Alle derzeitig Beschäftigten von Bayer und Lanxess bleiben Mitglieder der Bayer-Pensionskasse, die ihre Geschäfte nach dem gewohnten Versorgungsprinzip fortführt", stellt Pott klar. "Für unsere jetzigen Mitarbeiter ergeben sich somit keine Veränderungen in der betrieblichen Grundrente." Auch eine weitere Gesamtbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Zusatzrente betreffe ausschließlich die Neueintritte. Für die derzeitigen Beschäftigten gelte die bisherige Regelung zur Zusatzrente weiter.

Betriebliche Grundrente von der Bayer-Pensionskasse
Alle Bayer-Mitarbeiter zahlen als Mitglieder der Bayer-Pensionskasse zur Finanzierung ihrer betrieblichen Grundrente monatlich zwei Prozent ihres beitragsfähigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (zur Zeit 61.800 Euro pro Jahr) in die Kasse ein. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls Beiträge, die jedoch erheblichen Schwankungen ausgesetzt sind und damit einen schwer kalkulierbaren Posten in der Unternehmensrechnung darstellen.
Zurzeit sind die Beiträge des Unternehmens doppelt so hoch wie die der Mitarbeiter.

Grund dafür sind fest vereinbarte Verrentungssätze. Danach erhält der Beschäftigte nach seiner Pensionierung 42 Prozent der Summe aller Eigenbeiträge, die vor dem 1. Januar 1999 geleistet wurden, als Jahresrente. Für die nach diesem Datum eingezahlten Eigenbeiträge gilt sogar ein Verrentungssatz von 44 Prozent.

Betriebliche Grundrente von der Rheinischen Pensionskasse
Für alle neuen Mitarbeiter stellt das Unternehmen ab 2005 die betriebliche Altersversorgung mit der Rheinischen Pensionskasse auf ein moderneres, flexibleres und klarer kalkulierbares System um. Die neue Kasse, die ihren Geschäftsbetrieb bereits am 1. Juli 2004 aufnahm, orientiert sich am Prinzip einer Lebensversicherung. Die RPK ist anders als die Bayer-Pensionskasse auch für Fremdfirmen oder aus dem Bayer-Konzernverbund ausscheidende Unternehmen offen.

In der RPK beteiligen sich Mitarbeiter und Arbeitgeber zu gleichen Teilen an der Finanzierung der betrieblichen Grundrente: Beide zahlen monatlich zwei Prozent des beitragsfähigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Kasse ein. Die RPK wandelt alle eingezahlten Beiträge jährlich über sogenannte "Altersfaktoren" in Rentenbausteine um und schreibt sie dem persönlichen Versorgungskonto gut.
Eine garantierte Verzinsung von jährlich 2,75 Prozent der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingezahlten Beiträge - dies ist der höchstmögliche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigte Rechnungszins - sowie eine Überschussbeteiligung stellen eine attraktive Betriebsrente sicher.

Erhard Gipperich, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats, stellt fest: "Wir konnten sicherstellen, dass es keine Veränderungen in der betrieblichen Grundrente für unsere derzeitigen Beschäftigten gibt. Aber auch für neue Mitarbeiter gilt, dass sie mit einer gesicherten betrieblichen Altersversorgung ihre späteren Rentenbezüge erheblich verbessern können."

Die Finanzierung der betrieblichen Zusatzrenten für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt für die derzeit bei Bayer Beschäftigen ausschließlich durch das Unternehmen als Direktzusage. Für Neueintritte wird die Zusatzrente - abgesehen von einem Grundbetrag - nicht mehr ausschließlich durch den Arbeitgeber finanziert. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung einen Eigenbeitrag einzubringen, der vom Unternehmen verdoppelt wird (Matching Contribution).


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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