Immer wieder berichten Restaurant- und Cafèbesitzer dem Fachbereich Jugend, dass sie von einem Call-Center angesprochen werden, das behauptet, die Stadt Leverkusen habe es beauftragt, drei laminierte Jugendschutzgesetze zum Preis von 54 Euro zu verkaufen und der Gastwirt sei verpflichtet, diese von dem Verlag „Jugend e.V.“ zu erwerben.
Das ist Unsinn. Richtig ist, das neue Jugendschutzgesetz muss seit 2004 in allen öffentlichen Räumen, in denen sich Jugendliche aufhalten, in Form eines DIN A 4 Plakates aushängen.
Erhältlich ist es kostenlos im Fachbereich Kinder und Jugend, beim Fachbereich Recht und Ordnung und beim Gaststättenverband.
Gaststättenbetriebe und Kioske, die Fragen zu dem gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz haben, wenden sich an den Fachbereich Recht und Ordnung unter der Telefonnummer 02 14/4 06-30 54.
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