Wie mehrfach berichtet wurden als Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes in Berlin wurde das Anwohnerparken in Wiesdorf überarbeitet. Für die Einrichtung der neuen Parkbereiche mußten neue Schilder angeschafft werden. Längere Lieferfristen und personelle Engpässe, hervorgerufen durch notwendige Einsätze bei Karneval und Hochwasser, bedingten, daß mit den erforderlichen Arbeiten erst im Februar begonnen werden konnte.
Die Beschilderungsmaßnahmen sind nun für die Bezirke B, C, D, E und F abgeschlossen.
Anwohnerbezirk A folgt in den nächsten Tagen.
Das Parken in den genannten Bezirken kann damit ab sofort wieder überwacht werden.
Verstöße werden in Zukunft konsequent geahndet.
Zur Erinnerung hier noch einmal die wichtigsten Änderungen:
Es gibt nur noch Kurzzeitparkzonen mit Parkschein oder mit Parkscheibe. Im Bereich der Dhünnstraße und am Kaiserplatz sowie im Bereich des Erholungshauses auf der Nobelstraße endet die Bewirtschaftszeit erst um 22.00 Uhr.
Die Anwohnerparkzonen sind ausschließlich parkberechtigten Anwohnern vorbehalten.
In diesem Zusammenhang wird nochmals besonders darauf hingewiesen, dass der Bereich der sogenannten Beamtenkolonie (Carl-Duisberg-Straße/Carl-Rumpff-Straße) gegenüber Pförtner I insgesamt als Kurzzeitparkzone mit Parkscheibe bis zu zwei Stunden ausgeschildert ist. Dies bedeutet, dass in der gesamten Zone das Auslegen der Parkscheibe Pflicht ist und der Parkvorgang nach zwei Stunden beendet werden muß.
Für die Anwohner in den Kurzzeitparkzonen besteht wie berichtet die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung beim Fachbereich Straßenverkehr der Stadt Leverkusen zu beantragen.
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