Allgemeinverfügung mit Regelungen zu Maskengebot und Böllerverbotszonen

Appell von Oberbürgermeister Uwe Richrath
Veröffentlicht: 23.12.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Krisenstab der Stadt Leverkusen hat angesichts der auf sehr hohem Niveau stagnierenden Infektionszahlen beschlossen, die Gebiete, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, deutlich auszuweiten. Das Gebot umfasst alle zusammenhängenden Siedlungsbereiche einschließlich Friedhöfen und Kleingartenanlagen und gilt täglich von 08.00 bis 21.00 Uhr. Eine entsprechende Karte pro Stadtteil mit einer Liste aller Straßennamen ist der Allgemeinverfügung als Anlage beigefügt.

Außerdem hat der Krisenstab gemäß den Vorgaben der aktuellen CoronaSchVO die Bereiche festgelegt, in denen an Silvester die Verwendung von Pyrotechnik untersagt ist. Die Bereiche sind ebenfalls anhand einer dem Amtsblatt beigefügten Karte ausgewiesen. Das Verbot gilt ab dem 31.12., 17.00 Uhr, bis zum 01.01.2021, 06.00 Uhr.

Unabhängig davon appelliert Oberbürgermeister Uwe Richrath an alle Bürgerinnen und Bürger, in diesem Jahr grundsätzlich auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten:
„In der Corona-Pandemie ist unser Gesundheitssystem bereits an der Belastungsgrenze. Bitte tragen Sie mit dazu bei, dass Feuerwehr, Rettungsdienste und Krankenhäuser, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gesundheits- und Ordnungsämtern sowie der Polizei an Silvester nicht zusätzlich durch ein hohes Einsatzaufkommen beansprucht werden. Begrüßen wir das neue Jahr dieses Mal lieber deutlich stiller. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen und wünsche für 2021 von Herzen alles Gute.“


Die in der Pressemitteilung und im Amtsblatt Seiten 549 und 550 dreifach getroffene Aussage "mit einer Liste aller Straßennamen" pro Stadtteil ist falsch. Diese Liste ist im Amtsblatt nicht ersichtlich. Die Frage vom 23.12.2020, 16:55, wo diese Liste ersichtlich sei, ließ die städtische Pressestelle unbeantwortet.

Warum in der Begründung der Allgemeinvergung die Passage "Gleiches gilt für das unmittelbare Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten, Berufsschulen und ähnliche Bildungseinrichten, vor denen sich durch Bring- und Abholverkehre, Aufenthalte während der Pausenzeiten und sonstige Begebenheiten eine Vielzahl von Menschen, insbesondere Kinder, Schüler und Eltern, aufhält, die die erforderlichen Abstände oft nicht eingehalten hat bzw. einhalten konnte. Dies betrifft auch das unmittelbare Umfeld von Einrichtungen der Stadtverwaltung Leverkusen mit Publikumsverkehr (Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr, Fachbereich Bürger und Integration usw.). Auf den dortigen Parkplätzen und im weiteren unmittelbaren Umfeld der Einrichtungen ist regelmäßig mit einem erhöhten Personenaufkommen zu rechnen, sodass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geboten ist." auftaucht, verursacht beim Leser Kopfschütteln,da Schulen, Kindertagesstätte etc und Einrichtungen der Stadtverwaltung gar nicht in der Allgemeinverfügung aufgeführt sind. Die Passage ist bis "(Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr, Fachbereich Bürger und Integration usw.)" ohne erkennbaren Grund aus Amtsblatt 68 kopiert worden.

In der Begründung der Maskenpflicht führt die Stadtverwaltung aus: "Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gilt die Anordnung nur in den stark frequentierten Bereichen des Stadtgebiets". Daß eine Sackgasse mit freistehenden Einfamilienhäusern - so z.B. die Oskar-Schlemmer-Str. - zu den "stark frequentierten Bereichen" gehört dürfte vielen Bewohnern neu sein.


Nachtrag
Mit Amtsblatt 72 hat die Stadtverwaltung die Allgemeinverfügung von Amtsblatt 71 aufgehoben und die gleiche Allgemeinverfügung (diesmal allerdings mit den beiden Straßenverzeichnissen) verkündet.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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