Im November kommen einige stille Feiertage auf uns zu:
sind besonders gesetzlich geschützt.
Zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz sind an diesen Tagen nicht gestattet:
An Allerheiligen und Totensonntag gelten diese Regelungen für Punkt 1. und 2. von 5.00 bis 18.00 Uhr, am Volkstrauertag von 5.00 bis 13.00 Uhr. Ganztägig von 5.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind an allen genannten Feiertagen die Veranstaltungen unter Punkt 3. und 4. untersagt.
In Zweifelsfällen erteilt der Fachbereich Recht und Ordnung unter der Telefonnummer 02 14/4 06-30 30 gerne die gewünschte Auskunft.
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