Seit dem 1. April 1999 sind gesetzliche Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung in Kraft getreten. Das Frauenbüro der Stadt Leverkusen bietet deshalb ab sofort wieder eine aktuelle Broschüre zum Thema heraus. Verfasserinnen sind die Juristinnen Ria Sonntag und Birgit Zich aus Flensburg. Sie haben den rechtlichen Stand bis einschließlich 1. März 2000 in das Informationsheft aufgenommen.
Erstmals können insbesondere auch Frauen durch einen 630-DM-Job einen Rentenversicherungsanspruch erwerben. Diese und andere Neuerungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht erforderten weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf. Die daraus folgenden Änderungen sind in der Broschüre dargestellt: - herabgesetzter Rentenversicherungsbeitrag
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