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Amtlich versiegelt


Achtung!
Das Gebäude ist amtlich versiegelt.
Siegelbruch wird gem. §136 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Betreten des Gebäudes ist bauordnungsbehördlich untersagt.

Aufnahmedatum: 18.06.2020

Stadtteil: Schlebusch


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