Achtung!
Das Gebäude ist amtlich versiegelt.
Siegelbruch wird gem. §136 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Betreten des Gebäudes ist bauordnungsbehördlich untersagt.
Aufnahmedatum: 18.06.2020
Stadtteil: Schlebusch