Das Fahren, Parken und Abstellen von Fahrzeugen in den Anlagen ist untersagt
Die Anlagen dürfen nur Bestimmungsgemäß genutzt werden.
Insbesondere ist das Benutzen als Lager- oder Schlafplatz, das Lärmen und Niederlassen zum Alkoholgenuß verboten.
Der Spielplatz darf nur von Kindern bis 10 Jahren benutzt werden.
Hunde sind anzuleinen
Spielplatz
Aufnahmedatum: 03.06.2009
Stadtteil: Opladen