Wohngeld-Antrag: Ablauffrist beachten


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 19.09.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Stadt Leverkusen bittet alle Empfänger von Wohngeld selbst darauf zu achten, dass der Antrag auf Wohngeld vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes erfolgen muss. Grund dafür ist, dass zwar die Antragsaufnahme für das Wohngeld durch die Stadt erfolgt, die Bearbeitung und Bewilligung des Wohngeldes aber Sache des Landes ist. Nach der jüngsten Änderung der Verwaltungspraxis ist landesseitig nicht mehr vorgesehen, die Wohngeldbezieher in einem separaten Schreiben auf die Notwendigkeit eines erneuten Antrags hinzuweisen. In einem Schreiben teilte das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW der Stadt Leverkusen bezüglich der Benachrichtigung bei auslaufender Wohngeldbewilligung folgendes mit:

"Bund und Länder erachten es als ausreichend, wenn auf der Rückseite der Bewilligungsbescheide darauf hingewiesen wird, dass Wohngeld nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes weiter gewährt wird, wenn spätestens innerhalb eines Monats nach diesem Zeitraum ein Wiederholungsantrag nach Formblatt gestellt wird und die Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld weiter vorliegen".

Die Wohngeldstelle der Stadt kann darüber hinaus derzeit selbst keine eigenen Erinnerungsschreiben erstellen, da die gesamten Eingaben manuell über Eingabewertbögen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik versandt werden. Sämtliche Berechnungen und datentechnischen Erfassungen der Wohngeldempfänger erfolgen dort.

Die Verwaltung prüft derzeit aufgrund eines Arbeitsauftrages des Ausschusse für Soziales, Gesundheit und Senioren, ob es möglich ist, mit vertretbarem Aufwand durch ein eigenes EDV-Programm eine separate Information der Wohngeldbezieher wieder zu ermöglichen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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