Vier Monate Sperre für Hakan Calhanoglu


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 02.02.2017 // Quelle: Bayer 04

Die von der FIFA ausgesprochene Sperre gegen Hakan Calhanoglu für den Zeitraum von vier Monaten für alle Pflichtspiele ist vom Internationalen Sportgerichtshof Court of Arbitration for Sport (CAS) bestätigt worden. Damit fehlt der türkische Nationalspieler dem Fußball-Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen definitiv bis zum Ende der laufenden Saison.

Hintergrund der Sperre ist eine Auseinandersetzung zwischen Hakan Calhanoglu und dem türkischen Verein Trabzonspor. Während seiner Zeit beim Karlsruher SC im Jahr 2011 hatte Calhanoglu als Minderjähriger eine Vereinbarung mit Trabzonspor bezüglich eines Wechsels getroffen. Er verlängerte jedoch dann seinen Vertrag beim Karlsruher SC und wechselte später zum HSV. Der CAS sah genau wie die FIFA das Verhalten des Spielers als Vertragsbruch gegenüber Trabzonspor an.

Bayer 04 Leverkusen war keine Partei im dem Verfahren, da der Spieler erst einige Jahre nach dem Vorfall zu Bayer 04 Leverkusen gewechselt war. "Wir bedauern natürlich diese für uns in keiner Weise nachvollziehbare Entscheidung", so Sportdirektor Rudi Völler. "Sie ist ein schwerer Schlag für Hakan, aber auch für uns. Obwohl Bayer 04 Leverkusen nichts mit den Vorgängen im Jahr 2011 zu tun hat, werden auch wir schwer bestraft. Nun fehlt uns in der entscheidenden Saisonphase ein ganz wichtiger Spieler."

Auch Bayer 04-Geschäftsführer Michael Schade kritisiert das Urteil. "Es trifft neben dem Spieler einen Verein, der an den damaligen Ereignissen absolut unbeteiligt war. Leider bleibt uns nichts anderes übrig, als das Urteil hinzunehmen", so Schade.


Erklärung des CAS
THE COURT OF ARBITRATION FOR SPORT (CAS) UPHOLDS THE FIFA DECISION TO IMPOSE A 4-MONTH BAN ON HAKAN ÇALHANOĞLU; GRANTS EUR 100’000 TO TRABZONSPOR FC AS COMPENSATION FOR BREACH OF CONTRACT
The Court of Arbitration for Sport (CAS) has issued its decision in the dispute between the Turkish football player Hakan Çalhanoğlu and the Turkish football club Trabzonspor FC. Hakan Çalhanoğlu is ordered to pay EUR 100,000 to Trabzonspor FC. Furthermore, the four-month ban imposed on Hakan Çalhanoğlu by the FIFA Dispute Resolution Chamber (FIFA DRC), which was suspended at the beginning of the CAS proceedings, is reinstated with immediate effect.
In April 2013, Trabzonspor lodged a claim before the FIFA DRC arguing that Hakan Çalhanoğlu had breached the terms of their employment contract without just cause when the Player signed a contract with the German team Karlsruher SC. In January 2016, the FIFA DRC issued a decision in which the Player was found to have terminated his employment contract with Trabzonspor without just cause within the protected period and a sanction of a four-month period of ineligibility was imposed on him.
Upon receiving the gorunds of the FIFA DRC decision in March 2016, both Hakan Çalhanoğlu and Trabzonspor FC filed appeals at the CAS. Hakan Çalhanoğlu’s appeal was accompanied by a request to stay the execution of his four-month ban, pending the outcome of the CAS proceedings, which was granted. The Player sought the annulment of the FIFA DRC decision, whereas the club sought the return of a EUR 100,000 advance that it had made to the player as well as compensation of EUR 1 million.
The two appeals were consolidated and treated as one procedure by a Panel of CAS arbitrators: Mr Mark A. Hovell, UK (President), Dr Michael Gerlinger, Germany, and Mr Hendrik Willem Kesler. The Panel held a hearing on 5 October 2016. The CAS Panel confirmed that Hakan Çalhanoğlu had breached the FIFA Regulations on the Status and Transfer of Players (FIFA RSTP) and recognized that Trabzonspor FC did not comply with due diligence requirements in this matter. The Panel dismissed Hakan Çalhanoğlu’s appeal, but partially upheld the appeal of Trabzonspor in ordering that Hakan Çalhanoğlu pay EUR 100,000 to Trabzonspor FC as reduced compensation for breach of contract without just cause.
Nach den Ausführungen des CAS war das Gerichtsverfahren bei Verpflichtung von Calhanoglu durch Bayer 04 im Jahre 2014 bereits anhängig.
So überraschend sollte die 4-Monatssperre für Bayer 04 nicht kommen - der CAS hat hier nur ein FIFA-Urteil vom März letzten Jahres bestätigt. Auf Wunsch Calhanoglus war die Sperre nur für das Verfahren vor dem CAS ausgesetzt worden. Letzter Bundesligaspieltag war im letzten Jahr übrigens am 14. Mai, sodaß Annahme des letztjährigen Urteils zu einer kürzeren Pflichtspielsperre für Bayer geführt hätte

Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Sport
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