Treffen unter freiem Himmel verboten


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 19.03.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Nachdem sich heute noch Gruppen z.B. gemeinsam in der Außengastronomie und auf Sportplätzen aufhielten (was bisher schon verboten war) oder in gemeinsam in Parks (bisher erst ab fünf Personen empfohlen) ist nunmehr per im Amtsblatt Nr. 20 veröffentlichter Allgemeinverfügung die Zusammenkunft von zwei oder mehr Personen unter freiem Himmel untersagt. "Zusammenkünfte von 2 oder mehr Personen unter freiem Himmel sind untersagt, es sei denn, die Personengruppe ist dadurch verbunden, dass sie in ständiger häuslicher Gemeinschaft miteinander lebt (z.B. Familien, ständige Wohngemeinschaften), die Zusammenkunft bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs unvermeidbar (z.B. Warteschlagen) ist oder aus zwingenden beruflichen Gründen erfolgt."

Da die städtische Pressestelle es vergessen hat, das neue Amtsblatt an den Presseverteiler zu versenden und die Stadtverwaltung auch nicht auf ihrer Corona-Seite auf die neue Allgemeinverfügung hinweist, wird es sich zeigen müssen, wie schnell das neue Verbot bei den Leverkusener ankommt.(Ergänzung vom 20.03.: Die Presse wurde am heutigen Morgen nachträglich informiert).

Es gibt aber auch eine Erleichterung: Der Betrieb von Mangelstuben ist nunmehr erlaubt, wobei die Anzahl der betroffenen Betriebe sehr überschaubar zu sein scheint.

Erstmalig wurde der Allgemeinverfügung eine Präambel vorgestellt: "Zweck dieser Allgemeinverfügung ist es, jeden sozialen Kontakt zwischen Menschen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Denn jeder Kontakt birgt das Risiko einer Übertragung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, selbst wenn dessen Trägerin/Träger dies möglicherweise nicht bemerkt. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich also bei jeder Handlung, bei der sie/er in Kontakt mit einem anderen Menschen tritt fragen, ob dieser Kontakt unbedingt notwendig ist. Dabei darf es nicht um wirtschaftliche Überlegungen gehen, denn die Gesundheit jeder/jedes Einzelnen ist nicht in Geld aufzuwiegen. Daher müssen zum Schutz Aller auch wirtschaftliche Einbußen jeder/jedes Einzelnen in Kauf genommen werden."


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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