Weitere Allgemeinverfügung: Vorsichtsmaßnahmen ausgeweitet


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 18.03.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen neuen Erlass mit weiteren einschränkenden Maßnahmen für die Öffentlichkeit herausgegeben. Dieser wird in einer neuen Allgemeinverfügung der Stadt Leverkusen umgesetzt, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Einzelheiten sind dem neuesten Amtsblatt Nr. 19 zu entnehmen.



Gegenüber der gestrigen Allgemeinverfügung ist nun z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken in Restaurants verboten, nur noch die Essensmitnahme am Tresen oder Drive-In-Schalter ist erlaubt. Auch der Betrieb von Solarien, Kosmetikstudios, die Nutzung von Skateranlagen, Bouleplätzen und öffentlichen Tischtennisplatten und der Theorie- und Praxisunterricht an Fahrschulen wurde nun untersagt.
Auf Zusammenkünfte von fünf oder Personen, die nicht zusammen wohnen, soll verzichtet werden, sofern die Zusammenkunft nicht der Deckung der Grundversorgung entspringt.

Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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