TBL: Fragebögen abgeben


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 17.09.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

In den letzten sieben Wochen hatten die Leverkusener Grundstückseigentümer Gelegenheit, Angaben über ihre befestigten Flächen zu machen.

Im Rahmen einer Fragebogenaktion haben die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen die Grundstückseigentümer angeschrieben. Ziel der Fragebogenaktion ist, die Flächen zu ermitteln, von denen Regenwasser in die städtischen Kanäle gelangen kann. Bisher ist die Rücklaufquote erfreulich hoch. Die Technischen Betriebe Leverkusen erinnern daran, dass die Fragebögen noch bis zum 30. September zurück gesandt werden können. Der Bogen braucht nur dann nicht zurück gesendet werden, wenn alle von den TBL aus dem Luftbild ermittelten Flächen dem Kanal angeschlossen sind. Trifft dies nicht zu, wird gebeten, mit Hilfe des Fragebogens die tatsächlich angeschlossenen Flächen mitzuteilen. Bei Fragen berät die Hotline unter 0214/406-6696. Es ist auch eine persönliche Vorsprache bei den TBL im 'Cityturm' in Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Straße 17, 8. OG, möglich (Mo-Fr 8.30 bis 12.30 Uhr und Mo-Do 14 bis 15.30 Uhr).

Im Folgenden die häufigsten Fragen und Antworten:

  • Muss der Fragebogen ausgefüllt werden?
    Ja, das ist stets zu empfehlen! Tut man das nicht, wird davon ausgegangen, dass alle Flächen an den Kanal angeschlossen sind und man erhält für 2011 einen entsprechenden Bescheid.
  • Welche Flächen sind relevant?
    Es sind die Flächen gemeint, die über eine Leitung dem Kanal zufließen können. Aber auch Flächen, von denen das Niederschlagswasser auf die der Straße und damit letztendlich auch in den Kanal gelangen, sind von Bedeutung.
  • Ich bin beim Bau meines Hauses verpflichtet worden, das Regenwasser zu versickern; wieso bekomme ich einen Fragebogen?

    Für manche kleinräumige Bereiche wurde den Eigentümern die Pflicht zur Versickerung auferlegt. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn das Entwässerungssystem nicht ausreichend leistungsfähig ist. Dies kann aber auch bei Bebauungsplangebieten der Fall sein, die lt. Bebauungsplan zur Versickerung verpflichtet sind (Bsp.: Bebauungsplan-Nr.: 142/III B "Dünnwalder Grenzweg - Wohnen"). Da es im Vorfeld nicht möglich war alle diese Fälle sicher auszuschließen, wurden alle Eigentümer angeschrieben. Nur im Außenbereich, in denen ausschließlich Schmutzwasserkanäle liegen, konnten die Anwohner von der Fragebogenaktion ausgenommen werden.

  • Ich habe eine Versickerungserlaubnis, so dass den TBL bekannt sein müsste, dass ich nicht in den Kanal einleite. Muss ich den Bogen trotzdem ausfüllen?
    Ja, der Bogen ist auf jeden Fall auszufüllen. Eine Erlaubnis kann ggf. auch nur für eine Teilfläche des Grundstücks gelten! Es findet eine grundlegende Neuerfassung statt. Wird der Bogen nicht ausgefüllt, so wird von der Ableitung in den Kanal ausgegangen und es erfolgt eine Veranlagung ab 01.01.2011.

  • Ich versickere mein gesamtes Regenwasser, was muss ich eintragen?
    In diesem Fall sind in der grün markierten Spalte die Dachflächen und die bodennahen versiegelten Flächen mit "0 m²" einzutragen.

  • Bei mir hat sich seit der Ersterfassung nichts geändert!
    Auch in diesem Fall bitten die TBL, die Flächen zu überprüfen, den Bogen auszufüllen und zurück zu senden.

  • Wie ist die Rechtsgrundlage und wie wird dem Datenschutz Rechnung getragen?
    Rechtsgrundlage ist die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (AöR). In ihr wurde die Vorgehensweise festgelegt. Die Satzung basiert auf der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die aktuelle Mustersatzung ist mit dem Umwelt- und Innenministerium des Landes NRW abgestimmt worden. Da die Daten Grundlage für die wiederkehrende Gebührenveranlagung bilden, sind sie zwingend dauerhaft zu speichern. Die ermittelten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
    Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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