Nachdem ein heute 25 Jahre alter Arbeiter aus Leverkusen 2003 vom Amtsgericht Bergisch-Gladbach bereits wegen mehrerer Sexualdelikte zum Nachteil von Jungen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war, trat er nach der Verurteilung in gleicher Art und Weise erneut in Erscheinung.
Damals hatte er in einem Freizeitbad in Bergisch-Gladbach die Kinder unsittlich berührt. Danach häuften sich Hinweise darauf, dass er weiterhin Kindern nachstellte - diesmal jedoch im Burscheider Freizeitbad, wo er dann Anfang April erneut einen 10jährigen Jungen unsittlich berührte.
Wegen der noch laufenden Bewährung und der hohen nun erneut zu erwartenden Strafe wurde der Mann, der die neue Tat bisher bestreitet, festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln dem Haftrichter beim Amtsgericht Leverkusen vorgeführt, der gegen ihn einen Haftbefehl erließ.
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