Die Stadt Leverkusen informiert über ihr Vorgehen im Fall der Rückführung einer Familie aus Sri Lanka, die auf öffentliche Kritik, eine Petition und ein Ersuchen der Härtefallkommission NRW stößt. Eine Sondersitzung des Stadtrats ist zu dem Fall angekündigt.
Im Fall der Rückführung einer Familie aus Sri Lanka sieht sich die Stadt Leverkusen an geltendes Recht gebunden. Die Asylanträge der Familie waren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden. Auch die anschließenden Klageverfahren blieben erfolglos. In mehreren verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde zudem festgestellt, dass der Familie kein Bleiberecht nach dem Aufenthaltsgesetz zusteht.
Zuletzt wies das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 16. Oktober 2026 einen Eilantrag der Familie ab. Das Gericht stellte dabei fest, dass die Durchführung der Abschiebung keine unzumutbare Trennung von Familienmitgliedern erwarten lasse und eine Petition allein keinen Anspruch auf Duldung begründe.
Ein besonderer Punkt in der Diskussion ist der Umgang mit einem Ersuchen der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese hatte sich im Fall der sri-lankischen Familie eingeschaltet – die Stadt Leverkusen folgte dem Ersuchen jedoch nach eigenen Angaben nach sorgfältiger Abwägung nicht. Sowohl die Härtefallkommission als auch der von der Familie angerufene Petitionsausschuss wurden darüber informiert.
Die Stadtverwaltung Leverkusen räumt ein, dass die Rückführung der Familie aus Sri Lanka weit mehr als eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung ist. „Die Trennung von Familienmitgliedern bedeutet eine erhebliche menschliche Belastung", heißt es in der Stellungnahme. Gerade wenn Kinder betroffen sind, sei die Sorge um ihr Wohlergehen besonders nachvollziehbar.
Die Verwaltung erkennt an, dass Fragen zur Integration, zur schulischen Entwicklung der Kinder und zu den Folgen der Trennung von vielen Leverkusenerinnen und Leverkusenern kritisch gestellt werden. Sie betont jedoch, dass sie an Recht und Gesetz gebunden sei. Detaillierte Angaben zum Einzelfall sind aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Familie nicht möglich.
Der Fall soll auch politisch aufgearbeitet werden: Anfang November ist eine teilweise öffentliche Sondersitzung des Rates der Stadt Leverkusen zu dem Thema vorgesehen. Auch dabei gelten laut Stadtverwaltung die gesetzlichen Grenzen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familie.
Die Debatte in Leverkusen verdeutlicht, wie schwierig das Verhältnis zwischen rechtlichen Vorgaben und humanitären Erwägungen im Einzelfall sein kann – und dass dieser Fall die Stadtgesellschaft noch weiter beschäftigen wird.
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