Ein Ladendiebstahl in Schlebusch endete am Montag, 27.3.2006 mit einer handfesten Auseinandersetzung.
Am frühen Abend beobachtete eine Ladendetektivin in einem Lebensmittelgeschäft auf der Gezellinallee einen Kunden. Der Mann kaufte zunächst an der Käsetheke ein und steckte dann noch andere Waren aus dem Geschäft in seine Umhängetasche. Als der Kunde dann das Geschäft verlassen wollte, ohne vorher zu bezahlen, sprach ihn die Detektivin an.
Sofort schlug der kräftige Mann der jungen Frau mit der Faust in das Gesicht und wollte flüchten. Die Detektivin lief ihm hinterher und konnte ihn nach etwa 100 Metern wieder festhalten. Diesmal trat und schlug der Beschuldigte auf die Frau ein und nahm sie in den "Schwitzkasten". Als er sie dann auch noch in den Magen schlug, fiel sie auf den Boden und der Mann konnte flüchten.
Zufällig hatte ein Zeuge den Vorfall beobachtet, der den Schläger namentlich kannte. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte der 43-jährige Kölner schließlich festgenommen werden. Der Beschuldigte, bei dem ein Alkotest einen Wert von etwa zwei Promille ergab, verweigerte bei seiner Vernehmung die Angaben zur Sache.
Die Staatsanwaltschaft Köln stellte keinen Antrag auf Untersuchungshaft, weil der rabiate Ladendieb eine ärztliche Bescheinigung vorlegte, nach der er aus psychischen Gründen haftunfähig ist.
Aus demselben Grund kann er auch eine bereits verhängte Haftstrafe nicht antreten.
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