Neues Abfallgebührensystem erstmals vorgestellt: Mehr Gebührengerechtigkeit - Wer die Biotonne nutzt, kann überdies Gebühren sparen


Archivmeldung aus dem Jahr 2022
Veröffentlicht: 21.10.2022 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Einführung der freiwilligen Biotonne im Holsystem wurde in der Ratssitzung am 26. September beschlossen, jetzt liegt der Entwurf der Abfallentsorgungsgebührensatzung auf Basis einer neuen Bemessungsgrundlage vor. Mit dem neuen Gebührensystem wird der bisherige Personenmaßstab durch eine Grund- und Leistungsgebühr ersetzt. Nicht mehr die Personen, sondern das Restmüllbehältervolumen pro Grundstück ist nun maßgebend. Damit werden die Anforderungen des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW), Anreize zur Müllvermeidung zu schaffen, umgesetzt.

 

Mit der neuen Gebührensatzung können Bürgerinnen und Bürger ihr Restmüllbehältervolumen unter Beachtung des Mindestvolumens von 30 Liter je Einwohner frei wählen. Wer zudem die Biotonne nutzt, kann sein Restmüllvolumen darüber hinaus auf bis zu 20 Liter je Einwohner senken und Gebühren sparen. Variablere Behältergrößen machen diese individuelle Behälternutzung möglich. Neue Behältergrößen sind die 40- und 80-Liter-Tonne.

Vorgestellt wurden die wesentlichen Aspekte der neuen Abfallentsorgungsgebührensatzung gestern in der Projektgruppe „Gebührenumstellung/Biotonne“ bestehend unter anderem aus Vertretern aus Politik, Wohnungsbaugesellschaften und Verwaltung. Jörg Reinartz vom Fachbereich Finanzen und Dörte Hedden vom Fachbereich Umwelt erläuterten, dass mit der Eigentümerbefragung eine Kalkulation des Bedarfs und damit eine Gebührenberechnung der voraussichtlichen mengenabhängigen Inanspruchnahme von Abfallentsorgungsdienstleistungen möglich gewesen sei.

Erfreuliches Ergebnis: Die Gebühren sind günstiger, als im Anschreiben an die Grundstückseigentümer prognostiziert wurde. Das beginnt mit der Leistungsgebühr, die nun bei ca. 2,95 Euro je Jahr und Liter Restmüllvolumen statt ca. 3,50 Euro liegt. 

Zudem werden Ungerechtigkeiten des alten Gebührensystems beseitigt: Der bisherige Einwohnermaßstab führte dazu, dass fünf Personen beispielsweise für eine 240 Liter Restmülltonne 482,95 Euro pro Jahr bezahlten, während acht Personen für das gleiche Volumen 772,72 Euro bezahlen mussten. Wenn diese acht Personen nun nach Behältermaßstab bezahlen und bei 240 Litern bleiben, sind fast 40 Euro weniger fällig, mit Nutzung der Biotonne und damit reduziertem Restmüllvolumen sogar rund 270 Euro weniger.

Die zusätzliche Biotonne ist gebührenfrei.

Das neue Gebührenmodell ermöglicht nun nicht mehr die bis dato mögliche kostengünstigere Bestellung von Zusatzvolumen, sondern berechnet die Leistung einheitlich je Liter Restmüll. Dies bedeutet insbesondere für Grundstücke mit hohem Restmüllaufkommen, die derzeit sog. „Mehrvolumen“ nutzen, verstärkt auf Abfallvermeidung und richtige Abfalltrennung zu setzen und den Restmüllanteil zu verringern, um das Regelvolumen von 30 Liter je Einwohner zu erreichen und damit die Abfallgebühren senken zu können. Gebühren zu sparen, ist damit auch schon ohne Nutzung der Biotonne möglich. Die Abfallberatung der AVEA bietet hierzu zahlreiche Informationsmaterialien an und steht auch persönlich beratend zur Seite.

Ebenfalls neu betrachtet wird beispielsweise auch das 1-Personen-Grundstück. Hier konnte bisher nur ein 60-Liter-Behälter bereitgestellt werden und damit das doppelte Regelvolumen. Bei Beibehaltung dieses Behälters würde sich die Gebühr entsprechend des nutzbaren Volumens deutlich erhöhen. Einwohner von 1-Personen-Grundstücken erhalten daher die Möglichkeit, einen vierwöchentlichen Leerungsrhythmus zu wählen, egal ob mit oder ohne Biotonne. Damit halbiert sich die Bemessungsgrundlage automatisch auf 30 Liter und die Gebühren sinken ebenso deutlich. Bei Nutzung einer Biotonne kann darüber hinaus eine 40-Liter-Tonne gewählt werden. Damit kann auch hier eine deutliche Gebührenreduzierung durch Restmüllvermeidung erreicht werden.

Abfrage der Eigentümer

Um die Abfallgebührensatzung dem aktuellen Bedarf anpassen zu können, hatte der Fachbereich Finanzen im Mai dieses Jahres alle Grundstückseigentümer in einem Anschreiben gebeten, den Bedarf an Abfallbehältervolumen für das jeweilige Grundstück zu melden. Versandt wurden 32.695 Eigenerklärungen. Mehr als die Hälfte der Grundstücksbesitzer ohne Großbesitz schickten eine Eigenerklärung zurück, 61,98 Prozent davon meldeten den Bedarf einer Biotonne an. Auch jetzt kann die Eigenerklärung noch an den Fachbereich Finanzen geschickt werden. Hinweise, Erläuterungen und die Formulare sind auf der Internetseite https://www.bioabfall-lev.de zu finden.

Die Abfallgebührensatzung wird dem Rat der Stadt Leverkusen am 12. Dezember zur Entscheidung vorgelegt. Die Auslieferung der ersten Biotonnen erfolgt durch die AVEA zeitnah, damit eine erste Leerung der Biotonne ab Januar 2023 erfolgen kann.


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