Leverkusener klagt gegen die Bundesregierung


Archivmeldung aus dem Jahr 2023
Veröffentlicht: 31.08.2023 // Quelle: Mehr Demokratie e.V.

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Leverkusener klagt gegen die Bundesregierung wegen neuer Fünf-Prozent-Hürde im Wahlrecht. Millionen Wählerinnen und Wähler könnten dadurch ihre Rechte verlieren. Der Leverkusener Alexander Trennheuser wird Verfassungsbeschwerde einlegen und lädt zum Mitmachen ein. Das notwendige Formular kann auf der Website www.wahlrechtsklage.de heruntergeladen werden. Die Klägerinnen und Kläger werden von Prof. Dr. Thorsten Kingreen vertreten und die Klageschrift wird Ende Oktober eingereicht. Die Auswirkungen der Sperrklausel könnten dazu führen, dass LINKE und CSU aus dem Bundestag fliegen würden.

+++ Leverkusener klagt gegen die Bundesregierung+++

+++ Bundestag: Bürgerklage gegen neues Wahlrecht. Harte Fünf-Prozent-Hürde schmälert die Rechte von Millionen Wählerinnen und Wählern. LINKE und CSU könnten aus dem Bundestag fliegen+++

Köln, 30.08.2023: Der Leverkusener Alexander Trennheuser wird Verfassungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Hürde einlegen. Das teilte der Verein Mehr Demokratie e.V. am heutigen Mittwoch in Köln mit. Trennheuser ist Bundesgeschäftsführer des Vereins. Die Verfassungsbeschwerde ist als Bürgerklage angelegt.  Alexander Trennheuser lädt zum Mitmachen ein: „Schließlich geht es um Millionen von Wählerstimmen, die durch die neue Reform unwirksam werden.“

Trennheuser wünscht sich, dass sich viele Menschen an der Beschwerde beteiligen. Das dafür notwendige Formular kann auf der Website www.wahlrechtsklage.de heruntergeladen oder angefordert werden und ist unterschrieben per Post zurückzusenden. Kosten entstehen dafür nicht. 

Die Klägerinnen und Kläger werden von dem renommierten Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Prof. Dr. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg vertreten. Mehr Demokratie wird die Klageschrift Ende Oktober einreichen.

Der Leverkusener sieht gute Argumente für die Verfassungsbeschwerde: „Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass die Fünf-Prozent-Hürde gut begründet sein muss. Die Hürde ist aber nach dem Wegfall der Grundmandatsklausel und mit Einführung einer Zweitstimmendeckung nicht mehr zu begründen!“

Die Auswirkungen der harten Sperrklausel könnten immens sein: Die CSU gewinnt in der Regel fast alle bayerischen Wahlkreise und kam damit im Bundesdurchschnitt bei der letzten Wahl auf 5,2%. Damit wäre sie zwar auch nach dem neuen Wahlrecht im Bundestag vertreten, dies wäre aber trotz der in der Regel rund 40 direkt gewonnenen Wahlkreise bei einem leichten Stimmenverlust nicht mehr der Fall. Die Linkspartei wäre schon bei der letzten Wahl nicht in den Bundestag eingezogen. Sie lag bei 4,9%, hatte aber drei Wahlkreise direkt gewonnen und konnte so in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen. „Schon bei der letzten Wahl scheiterten über vier Millionen Stimmen an der Sperrklausel. Jetzt droht eine Verdoppelung dieser ohnehin viel zu hohen Zahl“, so Alexander Trennheuser.


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