Leverkusen: Mietspiegel: Ab ersten Dezember gelten neue Richtwerte - Neuer Online-Rechner ermöglicht passgenaue Auskunft

29.11.2023 // Quelle: Stadtverwaltung

Automatische Zusammenfassung i

Die Stadt Leverkusen gibt einen neuen qualifizierten Mietspiegel heraus, der ab dem 1. Dezember 2023 gültig ist. Der Mietspiegel dient als verbindliche Grundlage für ortsübliche Vergleichsmieten und soll Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien vermeiden. Er wurde von der Analyse & Konzepte immo.consult GmbH erstellt und steht auch als Online-Rechner zur Verfügung. Der Mietspiegel berücksichtigt die Wohnungsgröße als Basiswert und unterscheidet nicht mehr nach Baualtersklassen. Die Kaltmieten pro Quadratmeter werden für verschiedene Wohnflächenkategorien angegeben. Der neue Mietspiegel erfüllt die Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Interessierte können den neuen Mietspiegel sowie den Methodenbericht kostenlos auf der Website der Stadt Leverkusen herunterladen. Ein Online-Rechner ermöglicht zudem eine schnelle und bequeme Ermittlung von Mietpreisen in Leverkusen.

Zum zweiten Mal gibt die Stadt Leverkusen einen qualifizierten Mietspiegel heraus. Sobald er am 1. Dezember 2023 in Kraft tritt, verliert der bisherige Mietspiegel seine Gültigkeit. „Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument für alle Akteure des hiesigen Wohnungsmarktes“, betont Sozialdezernent Alexander Lünenbach, „er ermittelt verbindliche Werte für ortsübliche Vergleichsmieten, auf die sich alle Vertragsparteien berufen können.“ Grundlage des neuen Leverkusener Mietspiegels ist eine repräsentativ angelegte Befragung und wissenschaftliche Auswertung, die von der „Analyse & Konzepte immo.consult GmbH“ durchgeführt wurde. Dieses Unternehmen stellt für die Stadt Leverkusen ebenfalls einen Online-Rechner zur Verfügung, der es zulässt, individuell die geltenden Vergleichswerte für eine Wohnung aufzurufen.

Der Mietspiegel setzt sich (entsprechend der gesetzlichen Vorgaben) aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. Er trägt vor allem dazu bei, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien in bestehenden Mietverhältnissen zu vermeiden. „Wenn etwa Mieterhöhungen anstehen; ist es immer ratsam, die ortübliche Vergleichsmiete heranzuziehen“, rät Manuela Küpper vom Mieterverein, „denn nur in diesem Rahmen dürfen sie erfolgen.“ Auch für Vermieterinnen und Vermieter ergibt es Sinn, sich am aktuellen Mietspiegel zu orientieren, bestätigt Dr. Thomas Gut-knecht vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen: „Der Miet-spiegel macht eine Mietanpassung objektiv nachvollziehbar und damit rechtssicher. Bei Neuvermietungen hingegen kann die Miete grundsätzlich frei vereinbart werden.“ Hier kann der Mietspiegel zwar eine Orientierungshilfe sein, Marktbeobachtungen zeigen jedoch, dass die bei Neuvermietungen vereinbarten Mieten (teilweise deutlich) über den „Mietspiegelmieten“ liegen.

Erstmals kategorisiert die Mietspiegeltabelle lediglich die Wohnungsgröße als Basis-wert und unterscheidet in der Tabelle nicht mehr nach Baualtersklassen. Für 38 Wohnflächenkategorien zeigt der neue Mietspiegel die jeweiligen Kaltmieten pro Quadratmeter. Preise für Flächen zwischen 20 und 130 Quadratmetern werden als Basismiete zugrunde gelegt. Kleine Wohnungen sind im Quadratmeterpreis teurer: Eine zwanzig Quadratmeterwohnung beginnt mit einer Basismiete von 7,25 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter. Bei 130 Quadratmeter großen Wohnungen liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei 6,44 Euro pro Quadratmeter. Die Baualtersklassen werden nun - wie bislang schon Wohnlage sowie Modernisierung und Ausstattungsmerkmale – für prozentuale Zu- und Abschläge der Basismiete herangezogen. Im Rahmen der Neufassung des Mietspiegels wurden die bisherigen sechs Baualtersklassen um den Baualtersbereich 2017 bis 2023 erweitert.

Der neue Mietspiegel ist im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches qualifiziert. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessenverbänden der Mieter- bzw. Vermieterseite anerkannt. Er genügt damit den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d Abs. 1 BGB) gestellt werden. Ab sofort stehen sowohl der neue Mietspiegel als auch der Methodenbericht unter www.leverkusen.de (Suchbegriff: Mietspiegel) zum gebührenfreien Download zur Verfügung.

Zusätzlich und neu verfügbar ist an dieser Stelle auch ein Mietspiegel-Online-Rechner, der es ermöglicht, Mietpreise in Leverkusen schnell und bequem online zu ermitteln. Zur Einordnung der Wohnlage ist beim Online-Rechner ein Anschriftenverzeichnis hinterlegt, das den Mietpreis entsprechend der Lage qualifiziert. Die Wohn-lagenkarte ist Bestandteil des Mietspiegels. Zur Einordnung der Wohnlage kann aber auch eine entsprechende Karte auf der Internetseite der Stadt Leverkusen im Geo-portal unter der Themagruppe „Planen und Bauen“ eingesehen werden.

Das Verfahren wurde begleitet vom Arbeitskreis Mietspiegel in Leverkusen, dem der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen und Umgebung e.V., der Mieterverein Leverkusen e.V., der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen und die Stadt Leverkusen angehören. Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Leverkusen und Umgebung e.V.“ beraten in Einzelfällen, genauso wie der Mieterverein Leverkusen e. V.

Weiterführende Links:

Online-Mietspiegel: https://www.leverkusen.de/vv/produkte/Statistik/Mietspiegel.php

Geoportal: https://geoportal.leverkusen.de/application.jsp?&ace=PlanenBauen&layers=LEV:Stadtkarte%20(grau),LEV:Mietspiegel_2023%20GL,LEV:Stadtgrenze


Themen aus dem Artikel: Mieterverein, Stadt Leverkusen

Kategorie: Verwaltung
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.837

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen