Leverkusen: Auflösung der KulturStadt Leverkusen zum Jahresende

Screenshot der Homepage der KulturStadt Leverkusen vom 01.12.2023

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Zusammenfassung: Leverkusen beschließt Auflösung der KulturStadt Leverkusen zum Jahresende. Die Entscheidung basiert auf rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Überlegungen. Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt die Stadtverwaltung Leverkusen die Aufgaben der KulturStadt, einschließlich des Personals und des Vermögens. Der Oberbürgermeister ist für die Abwicklung der Auflösung verantwortlich, einschließlich der Erstellung der Jahresabschlüsse. Die Satzung tritt am 01. Dezember 2023 in Kraft und Einwände können innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden, sofern keine spezifischen Gründe vorliegen.

Der Rat der Stadt Leverkusen hat beschlossen, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen (KSL) zum 31. Dezember 2023 aufzulösen. Dieser Schritt folgt der Satzung vom 24. November 2023, die auf Basis der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Eigenbetriebsverordnung getroffen wurde.

Hintergrund der Auflösung der KulturStadt Leverkusen

Die Entscheidung zur Auflösung der KulturStadt Leverkusen, einer Einrichtung, die seit dem 12. Mai 2010 besteht, basiert auf rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Überlegungen. Mit der Auflösung der Einrichtung wird auch die Satzung für die KulturStadt Leverkusen, die zuletzt im Juni 2014 geändert wurde, zum Ende des Jahres 2023 aufgehoben.

Zukünftige Aufgabenverteilung

Die Aufgaben der KulturStadt Leverkusen werden ab dem 1. Januar 2024 von der Stadtverwaltung Leverkusen übernommen. Diese Integration umfasst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KSL, die in die Stadtverwaltung eingegliedert werden. Ebenfalls werden das Anlage- und Umlaufvermögen sowie das Eigenkapital der KulturStadt Leverkusen in die Bilanz der Stadt übertragen.

Verantwortlichkeiten und Abschlussarbeiten

Der Oberbürgermeister von Leverkusen, Herr Richrath, ist mit der Abwicklung der durch die Auflösung entstehenden Aufgaben betraut. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der offenen Jahresabschlüsse für die Jahre 2021, 2022 und 2023, die den Anforderungen der Eigenbetriebsverordnung entsprechen.

Rechtliche Aspekte

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (01. Dezember 2023). Rechtliche Einwände gegen diese Satzung können nur innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn, es liegen spezifische Gründe wie fehlende Genehmigungen, Verfahrensfehler oder Beanstandungen durch den Oberbürgermeister vor​​.
Themen aus dem Artikel: Oberbürgermeister, Stadt Leverkusen

Kategorie: Kultur
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