Über den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“, den das Land Nord-rhein-Westfalen aufgelegt hat, können soziale Träger für krisen-/inflationsbedingte Mehrkosten Unterstützung beantragen. Ende dieses Monates läuft die Antragsfrist für diesen Sozialstrukturfonds aus: Noch bis zum 30. September 2023 können An-träge bei der Stadt Leverkusen gestellt werden. Da das Land NRW die Förderkulisse ausgeweitet hat, können Projekte, die ursprünglich nicht förderfähig waren, nun möglicherweise doch förderfähig sein.
Unterstützung für soziale Träger über den Sozialstrukturfonds bekommen:
- Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – hierzu zählen beispielsweise Tafeln, Kleiderkammern, Lebensmittel-verteiler oder Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen – können über den Sozialstrukturfonds Förderungen erhalten.
- Dies gilt etwa für den Fall, wenn Beratungsangebote im Rahmen der Energie-krise aufgrund erhöhter Nachfrage ausgeweitet wurden.
- Nur Ausgaben, für die keine anderen Förderungen beantragt oder bewilligt wurden, können finanziell unterstützt werden. Doppelförderungen sind somit ausgeschlossen.
- Weitere Informationen zum Sozialstrukturfonds erhalten soziale Träger über das städtische Bürgertelefon montags bis freitags von 8 bis 16.30 Uhr unter Tel. 0214/406-5555 oder online unter https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/gesellschaft-soziales/staerkungspakt.php