Jeder Verkehrsteilnehmer hat bestimmt schon einmal eine gefährliche Situation in einem Kreisverkehr erlebt.
Seit dem 01. Februar 2001 gibt es neue Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die das Verhalten in und an Kreisverkehren regelt. Leider machen aber immer noch zu viele Autofahrer an Kreisverkehren Fehler.
So ist zu beobachten, dass in kleineren Kreisverkehren, deren Mittelinsel etwa höhengleich mit der Fahrbahn ist, die Mittelinsel ohne triftigen Grund überfahren wird. Dabei kommt es häufig zu Gefährdungen der anderen Verkehrsteilnehmer ( z.B. Radfahrer), die den Kreisverkehr vorschriftsmäßig befahren.
Die Mittelinsel eines Kreisverkehrs darf aber nur von Fahrzeugen überfahren werden, denen wegen ihrer Größe das Befahren des engen Kurvenradius nicht möglich ist.
Neu ist in der Vorschrift der StVO auch, dass beim Einfahren in den Kreisverkehr der Fahrtrichtungsanzeiger nicht betätigt werden darf. Beim Ausfahren muss aber nach wie vor der Blinker betätigt werden.
Die Leverkusener Polizei bittet jetzt alle Verkehrsteilnehmer sich an die neue Vorschrift zu halten und wird in den nächsten Wochen das Verhalten gezielt überwachen und bei Verstößen ein Verwarnungsgeld erheben.
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