EU-Heimtierausweis

Umsetzungsfrist wird verlängert

Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 17.06.2004 // Quelle: Stadtverwaltung

Die EU-Kommission hat die Frist für die ab 03. Juli vorgeschriebene Einführung des neuen EU-Heimtierpasses bis zum 01. Oktober diesen Jahres verlängert.

Nach einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai vergangenen Jahres über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken wird ein neuer blauer Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen, die in andere Länder mitreisen, gefordert.

Die Praxis hat gezeigt, dass die meisten Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, die neue Regelung fristgerecht umzusetzen. Um Schwierigkeiten bei der Mitnahme von Hunden und Katzen in den Sommerferien zu vermeiden, hat die Europäische Kommission nun eine flexible Lösung ermöglicht. Diese soll sicherstellen, dass die für die Verbringung von Heimtieren erforderlichen Dokumente rechtzeitig ausgestellt werden können.

Mit In Kraft treten am 03. Juli müssen alle Mitgliedstaaten die Verbringung von Heimtieren gestatten, die die neuen Bestimmungen erfüllen. Als Übergangsmaßnahme wird bis zum 01. Oktober 2004 auch die Verbringung von Heimtieren gestattet, die nur den derzeit bestehenden einzelstaatlichen Bestimmungen entsprechen.

Nach der neuen vereinfachten Regelung wird die einzige Bedingung für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine gültige Tollwutschutzimpfung sein. Sonderregelungen bestehen lediglich für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich.

In der Praxis muss das Tier gültig gegen Tollwut schutzgeimpft sein, d.h. die Impfung muss mindestens einen Monat alt sein und darf nicht älter als 12 Monate alt sein und der Tierarzt muss im Ausweis die Angaben zur Impfung und zur Identität des Tieres bestätigen. Die Identität des Tieres wird mittels eines elektronischen Mikrochips (Transponder) ermöglicht und stellt die Verbindung zwischen dem Tier und dem neuen Heimtierpass her. Während eines Übergangszeitraums von acht Jahren ist auch eine Tätowierung für die Identifizierung der Tiere zulässig. Eine Ausnahme bilden das Vereinigte Königreich und Irland, die schon jetzt einen Transponder vorschreiben.

Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nach der Impfung noch eine Antikörpertitration (ein Test mit dem geprüft wird, ob die Impfung wirksam war), vorzunehmen. Das Vereinigte Königreich und Irland fordern eine Probenahme mindestens sechs Monate vor der Verbringung; Schweden fordert eine Probenahme mindestens 120 Tage nach der Tollwutschutzimpfung.

Die gleichen Vorschriften gelten auch für das Verbringen von Heimtieren von und nach Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt.

Bei Heimtieren, die aus einem anderen Land in die EU verbracht werden, ist im Falle eines Drittlandes, das als tollwutfrei gilt, oder in dem die Seuche unter Kontrolle ist, die Tollwutschutzimpfung (außer für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich, die einen Test sechs Monate nach der Impfung vorschreiben) ausreichend. In Ländern, die nicht als tollwutfrei gelten oder in denen die Seuche nicht unter Kontrolle ist, d.h. in denen Tollwut möglicherweise gehäuft unter Haustieren vorkommt, muss drei Monate vor dem Verbringen des Hundes oder der Katze in einen der Mitgliedstaaten eine Tollwutschutzimpfung und ein Antikörpertitrationstest vorgenommen werden. Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich schreiben in diesen Fällen immer eine Quarantäne vor.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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