Gutachterergebnis: Verbund sichert dauerhaften Bestand der kommunalen Kliniken in Leverkusen und Solingen


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 20.02.2019 // Quelle: Klinikum

Prüfung durch Unternehmensberatung kommt zu einem positiven Ergebnis. Die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Krankenhäuser als jeweiliger Maximalversorger soll demnach dauerhaft erhalten bleiben, im Verbund weiter ausgebaut und auf ein medizinisch höheres Niveau geführt werden. Die Gremien müssen jetzt entscheiden, ob sie diesen Weg gehen wollen.

Das im September 2018 in Auftrag gegebene Prüfgutachten zu einem möglichen Verbund der beiden kommunalen Krankenhäuser in Solingen und in Leverkusen liegt jetzt vor. Danach bringt ein Verbund für beide Häuser eine Stärkung. Das vorgeschlagene Konzept gründet auf zwei wesentlichen Bausteinen: Es werden durch medizinische Leistungen zusätzliche Erlöse in Höhe von etwa 3 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Gleichzeitig wird auf der Kostenseite von langfristigen Einsparungen im sekundären und tertiären Bereich ausgegangen, die sich auf jährlich rund 3,2 Millionen Euro belaufen. Die Umsetzung der Pläne wird allerdings einige Jahre erfordern, so dass die vollen Effekte erst mittelfristig erzielt werden. „Die Untersuchung der Gutachter zeigt, dass sich für beide Krankenhäuser in einem Verbund eindeutig bessere Perspektiven ergeben“, sagt Uwe Richrath, Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen. Der Prüfauftrag hatte klare Vorgaben gemacht. Untersucht wurde, wie die kommunale Krankenhausstruktur gestärkt werden kann, und welche Synergien ein Verbund ergibt. Gleichzeitig galt als zentrale Voraussetzung, dass Arbeitnehmerrechte gewahrt bleiben. Neue Gesellschaften ohne Tarifregelung wurden daher von vornherein ausgeschlossen. „Wir wollen keine kalte Sanierung, sondern eine sichere und künftig noch bessere medizinische Versorgung für die Region, die weiterhin in kommunaler Hand bleibt. Jetzt wissen wir, dass ein intelligenter Verbund der beiden weiterhin eigenständigen Krankenhäuser dies am sichersten und wirtschaftlichsten gewährleistet“, erklärt Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach.

In einem ersten Schritt der Verbundprüfung wurden ein medizinisches, ein wirtschaftliches sowie ein rechtliches Zielbild entwickelt, das sich aus den Vorgaben ableitet, die in der im September unterzeichneten Absichtserklärung festgehalten sind. Zudem orientieren sich die Ziele an der aktuellen und künftigen Wettbewerbssituation, in der sich die beiden Krankenhäuser befinden. Wachstumspotenziale ergeben sich demnach zum einen durch ein gutes medizinisches Versorgungsangebot für die Gebiete, die zwischen beiden Städten liegen und für beide Kliniken bislang nicht im Mittelpunkt standen. Zum anderen gilt es, medizinisch herausragende Schwerpunkte zu bilden und so das jeweilige klinische Angebot qualitativ zu steigern. Zur Umsetzung werden die Krankenhäuser nach Einschätzung der Gutachter fünf bis sechs Jahre benötigen. Unabhängig davon behalten beide Kliniken ihre Rolle als Maximalversorger. „Wir haben jetzt eine erste Richtung für mögliche Schwerpunkte. Aber wie die Kompetenzzentren genau aussehen müssen, um zum Erfolg zu führen, kann nur in beiden Kliniken gemeinsam über weitere genaue Analyseschritte unter Einbeziehung aller Chefärzte erarbeitet werden“, sagt Prof. Thomas Standl, Medizinischer Geschäftsführer des Klinikums Solingen. Zusätzliche Leistungen wären zum Beispiel durch die Bildung eines onkologischen Verbundzentrums mit vollständiger Versorgung aller onkologischen Erkrankungen möglich sowie durch den Ausbau robotergestützter Operationen unter anderem in der Urologie. Darüber hinaus sollte die bereits erprobte Zusammenarbeit wie im Bereich der Perinatalmedizin weiter ausgebaut werden.

Beide Kliniken stehen unter großem finanziellen Druck. Zudem gibt es in der Region bereits konkurrierende etablierte Verbünde, wie die Kplus Gruppe, Helios oder die Sana Kliniken. Ohne Wachstum und gleichzeitige Einsparungen sind die Wettbewerbs- und die Investitionsfähigkeit auf Dauer ernsthaft gefährdet. „Verbundbildungen sind das Gegenmodell zur Privatisierung im Krankenhauswesen“, sagt Hans-Peter Zimmermann, Geschäftsführer des Klinikums Leverkusen. „Wir müssen uns der Herausforderung stellen, und wir sehen jetzt einen guten Weg, wie unsere beiden kommunalen Kliniken erfolgreich in die nächsten Jahrzehnte gehen können.“ Dabei soll es weder zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, noch sollen tariflose Gesellschaften gegründet werden. Das Gutachten empfiehlt eine gemeinsame Verbunddienstleistungsgesellschaft für die sogenannten Sekundär- und Tertiärbereiche. Hierfür muss ein künftiger Klinikverbund mit der Gewerkschaft Tarifverhandlungen aufnehmen. Dabei genießen alle bestehenden Mitarbeiter-Verhältnisse Bestandsschutz, die neuen Konditionen sollen dann ausschließlich für neue Arbeitsverhältnisse gelten. Das bedeutet aber auch, dass es voraussichtlich bis zu zwölf Jahren dauern wird, bis eine dauerhafte Kostensenkung in der genannten Größenordnung greift. „Es geht um die langfristige Versorgungsperspektive für die Region. Wir müssen uns ein Vorbild an anderen kommunalen Krankenhäusern nehmen, die solche Verhandlungen mit der Gewerkschaft erfolgreich absolviert haben“, sagt Barbara Matthies, Geschäftsführerin des Solinger Klinikums.

Eine neue gemeinsame Service-Gesellschaft beider Krankenhäuser wird im Prüfbericht für Dienstleistungen in Bereichen wie Sterilisation, Speiseversorgung und Gebäudereinigung empfohlen. Das Klinikum Leverkusen ist einen derartigen Schritt bereits 2003 gegangen, wobei die Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) seitdem erfolgreich Dienstleistungen für das Leverkusener Krankenhaus erbringt. Labor, Pathologie und Wäschereinigung sollen dem Gutachten nach zudem auch in Solingen durch Fremddienstleister erbracht werden. Dies ist in vielen anderen Kliniken bereits üblich. Alle Verantwortlichen betonen, dass es darum gehe, die Hauptkompetenz der Krankenhäuser zu stärken und erfolgreich im Wettbewerb zu positionieren: nämlich eine sehr gute medizinische Versorgung für die Region. Kompromisse und Verzicht bei angeschlossenen Dienstleistungen seien für dieses Ziel in Kauf zu nehmen.

Im rechtlichen Zielbild wird eine Holding vorgeschlagen, an der beide Städte paritätisch zu je 50% beteiligt sind. Diese Holding soll wiederum mit 94% an den entsprechenden Klinken beteiligt sein. Die restlichen 6% bleiben jeweils im städtischen Besitz. Mit der 6%-Beteiligung behalten die jeweiligen Kommunen gleichzeitig bestimmte Sonderrechte. Dazu gehört unter anderem das jeweilige Vermögen sowie vorhandene Schulden. Somit wird zwar eine wirtschaftliche Einheit gebildet, aber beide Krankenhausstandorte bleiben trotzdem selbständig und kommunal. Für den Aufsichtsrat der Holding empfiehlt das Gutachten die Einbindung unabhängiger Experten.

Der jetzt vorliegende Prüfbericht wird in den nächsten Wochen in den verantwortlichen Entscheidungsgremien, Führungsteams und Betriebsräten ausführlich diskutiert. Für eine gut fundierte Entscheidung sind ein medizinisches Detailkonzept sowie weitere Prüfungen beispielsweise in Bezug auf Steuer- und Kartellrecht aber noch erforderlich. Dies soll in den nächsten Monaten erfolgen. Die endgültige politische Entscheidung über eine Verbundlösung ist für das dritte Quartal 2019 vorgesehen.


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