Nach Naturkatastrophe: Staatsanwaltschaft Nîmes bestätigt Tod des vermissten Jugendcamp-Betreuers

Organisatoren schaffen Angebote zur Bewältigung der traumatischen Ereignisse

Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 16.08.2018 // Quelle: Jugendförderung St. Antonius

„Wir haben nun traurige Gewissheit und sind alle zutiefst betroffen über den Verlust unseres ehrenamtlichen Mitarbeiters und Freundes“, sagte Jörg Esser, erster Vorsitzender des Vereins „Jugendförderung St. Antonius Leverkusen e. V.“. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Nîmes handelt es sich bei der am Montag im Fluss Ardèche gefundenen Männerleiche um den seit Donnerstag, 9. August, vermissten Betreuer des Jugendcamps.
Auch Michael Prenzlow, zweiter Vorsitzender des Vereins, ist erschüttert über den Tod seines Kollegen und Freundes: „Wir sind in Gedanken bei seinen Angehörigen und wünschen ihnen in der bevorstehenden schweren Zeit viel Kraft“. Der Verstorbene hinterlässt zwei erwachsene Kinder.

Angebote zur Traumabewältigung
Neben der Trauer um den Freund geht es den Organisatoren nun darum, mit allen Teilnehmern des Zeltlagers die erlebte Naturkatastrophe möglichst gut zu verarbeiten. Priorität hat die bestmögliche Betreuung aller involvierten Kinder und ihrer Angehörigen. So wurde bereits Kontakt zur Koordinierungsstelle für Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) in Bonn aufgenommen, um gemeinsam umfassende Hilfestellungen, wie beispielweise psychosoziale Hilfsangebote und Akuthilfen, zu vermitteln. Darüber hinaus wurden eigene Dialogangebote für jede einzelne Gruppe des Camps geschaffen. Ein gemeinsamer Spielenachmittag am Mittwoch, 15. August, unter professioneller Begleitung des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt Leverkusen, wurde für rund 100 Kinder umgesetzt. Weitere Veranstaltungen wie Besprechungsrunden sind zusätzlich in Planung.
Zusammen mit den Eltern der Kinder und den Betreuern des Camps sollen diese Angebote dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten.

Camp-Organisatoren irritiert über Berichterstattung
Irritiert sind die Camp-Organisatoren über die kursierenden (aus ihrer Sicht) Falschdarstellungen in den Medien. So habe man angeblich die Veranstalter 48 Stunden vor Eintritt der Starkniederschläge gewarnt und auf eine drohende Überschwemmung des Feriencamps hingewiesen. Esser und Prenzlow stellen klar: „Wir wurden zwar vorab telefonisch vom benachbarten Campingplatz über eine zu erwartende erhöhte Niederschlagsmenge informiert, und uns wurde kurz vor dem Ereignis mitgeteilt, dass es in dem im Sommer ansonsten ausgetrockneten Zulauf neben dem Zeltplatz zu einem Wasseranstieg kommen kann. Von einem Hinweis auf eine bedrohliche Überflutung unseres Zeltplatzes war aber niemals die Rede.“

Schutzmaßnahmen griffen
Auch wenn sich das Team zunächst keiner lebensbedrohenden Gefahr ausgesetzt sah, so nahm man den Hinweis auf einen Anstieg der Wassermenge im ansonsten ausgetrockneten Zulauf der Ardèche ernst und reagierte umgehend. Maßnahmen zur kontinuierlichen Kontrolle der Wasserstände wurden getroffen und der Wetterbericht regelmäßig verfolgt. In mehreren einberufenen Leiterrunden wurde entschieden, wie man auf die sich verändernde Wettersituation eingeht, um alle Teilnehmer optimal zu schützen. Die Heftigkeit der Naturkatastrophe war nicht erkennbar, eine bessere Vorbereitung auf die Situation nicht möglich. Als eine große Flutwelle den Platz überschwemmte, habe man umgehend reagiert und den Platz zusammen mit der alarmierten Feuerwehr evakuiert. „Für uns hatte die Sicherheit der Kinder oberste Priorität. Als wir merkten, dass die Wassermassen heftiger wurden, riefen wir die Feuerwehr zur Hilfe“, erklärt der Erste Vorsitzende des Vereins.
Esser und Prenzlow sind auch über den Umgang mit ihnen und die quasi erfolgte Vorverurteilung sehr schockiert. „Wir wurden nach der Naturkatastrophe inhaftiert und nach zwei Tagen in einer Zelle dem Richter in Handschellen vorgeführt wie Schwerverbrecher“, so Esser. „Wir waren quasi schuldig bis zum Beweis unserer Unschuld“, ergänzt Prenzlow. „Die französische Gesetzgebung sieht bei einem im Raum stehenden Organisationsverschulden in einem Unglücksfall wie diesem eine Mise en cause-Anklage vor. Bei diesem Verfahren werden Beschuldigte zunächst bis zu 48 Stunden inhaftiert, um sie einem Richter vorzuführen“, erklärt Esser. Die deutsche Gesetzgebung würde hier zunächst eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung anstoßen. Nur im Falle einer Schuldfeststellung in einem ordentlichen Verfahren könnte dann eine Haftstrafe folgen. Da die zwei Organisatoren dem Gericht ihre Unschuld eindeutig nachweisen konnten und alle im Raum stehenden Vorwürfe komplett entkräfteten, erfolgte am Samstag, 11. August, eine Entlassung unter der Auflage, das Department Gard bis zum Freitag, 17. August, zu verlassen. Darüber hinaus müsse man sich für Rückfragen zur Verfügung halten.

Hinweis für alle Betroffenen:
Für alle betroffenen Kinder und ihre Angehörigen hat der Verein eine Hotline unter der Nummer +49 163 244 36 62 eingerichtet. Die Nummer steht allen Teilnehmern des Zeltlagers sowie ihren Angehörigen zur Verfügung. Hier können Hilfsangebote zur Aufarbeitung des Erlebten erfragt sowie Kontakte zu öffentlichen Stellen vermittelt werden.

Was war geschehen:
Am Donnerstag, 9. August 2018, trat gegen 10:40 Uhr in Folge eines Starkniederschlags ein ansonsten ausgetrockneter Zulauf des Flusses Ardèche über die Ufer und überschwemmte binnen Minuten den vereinseigenen Zeltplatz in Saint-Julien-de-Peyrolas (Frankreich). Alle 119 Kinder und Jugendlichen konnten in Sicherheit gebracht werden. Zwischenzeitlich sind sie wieder in Deutschland bei ihren Familien. Ein vermisster 66-jähriger Betreuer wurde am 13. August tot geborgen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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