Alkoholausschank an Jugendliche: Fast 20 Kioskbesitzer und Wirte informierten sich


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 12.02.2009 // Quelle: Stadtverwaltung

Fast 20 Kiosk- und Gaststättenbesitzer folgten der Einladung des Leverkusener Fachbereichs Kinder und Jugend, sich über die Rechtslage beim Ausschank von Alkohol an Jugendliche aufklären zu lassen. Sie stellten den Jugendschützern, den Vertretern von Ordnungs- und Gesundheitsamt sowie der Polizei Fragen und diskutieren geeignete Verhaltensweisen um Jugendliche auch im Karneval zu schützen. Jugendpflegerin Christiane Steinbach freute sich über den großen Zuspruch der Veranstaltung. Insgesamt 228 Schreiben seien ausgesandt worden, da sei eine Quote von 10 Prozent Gewerbetreibenden, die sich aktiv und in ihrer Freizeit um dieses Thema bemühen, sehr erfreulich.
„Wenn wir alle ein Stückchen Verantwortung übernehmen", fasste sie zur Einleitung zusammen, würde das zwar nicht bedeuten, dass es nie wieder betrunkene Jugendliche in Leverkusen gebe, aber es würden vielleicht weniger. Dass sie ihre Verantwortung durchaus ernst nehmen, schilderten alle anwesenden Kioskbesitzer, Gaststättenbetreiber und Veranstaltungsmanager übereinstimmend. Aber es fände natürlich alles seine Grenzen, wenn etwa erwachsene Freunde die Getränke kauften, „wir können ihnen ja nicht bis zur nächsten Ecke nachgehen", meinte eine Kioskbesitzerin.
Aufklären über so manche Rechtsfragen konnte Klaus-Dieter Eitner, Leiter des Bereichs Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, so etwa über die Höhe des Bußgeldes, wenn Alkohol nachweislich an Jugendliche ausgeschenkt wurde. Im vergangenen Jahr habe es einen Fall gegeben, da sei einem 12jährigen Wodka verkauft worden, das habe den entsprechenden Kioskbetreiber 1.000 Euro gekostet. Allgemein gilt: Brandweinhaltige Getränke dürfen Jugendlichen unter 18 Jahren weder verkauft noch angeboten werden. Die Missachtung des Jugendschutzgesetzes von Gewerbetreibenden kann in schweren Fällen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Wein, Bier oder Ähnliches dürfen ab 16 Jahren verkauft und konsumiert werden, in Begleitung Erziehungsberechtigter sogar schon ab 14 Jahren. Wenn man an Jugendliche allerdings tatsächlich nur Bier und keinen Wodka-Lemon ausschenke, müsse man mit wüsten Beschimpfungen rechnen, berichtete Johannes Brühls von Lauffeuer Events, dennoch hielten sie sich natürlich daran. Ebenso seien sie daran interessiert, stark alkoholisierte Personen nicht ins Zelt zu lassen. Das konnte Klaus-Dieter Eitner mit einem Zitat aus dem Gaststättengesetz untermauern, danach sei es dem Gewerbetreibenden sogar verboten, an erkennbar stark alkoholisierte Personen weiterhin Alkohol auszuschenken.
Das Ordnungsamt kontrolliere stichprobenhaft zu den Karnevalstagen und fordere Jugendliche auch schon mal auf, die Getränke an Ort und Stelle auszukippen. Schwieriger sei es Gaststätten- und Kioskbetreibern den Verkauf von Alkohol nachzuweisen, man müsse sie schon „in Flagranti" ertappen. Allerdings würden manche Kioskbetreiber im Nachhinein angezeigt, von Eltern und manchmal sogar von anderen Jugendlichen. So seien nach Karneval im vergangenen Jahr allein wegen solcher Anzeigen 15 Bußgeldverfahren angestrengt worden.
Info (während der Dienstzeiten):
• Klaus-Dieter Eitner, FB Ordnung: 0214/406-3030
• Fachbereich Jugend: Christine Steinbach, Ingrid Baare: 0214/406-5171 und 0214/ 406-5165
Außerhalb der Dienstzeiten: Polizei und/oder Feuerwehr, (dort liegen die entsprechenden Telefonnummern von Jugend- und Ordnungsamt vor)


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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