Leverkusener Stadtrat beschließt Haushalt – Steuererhöhungen kommen moderater

14.07.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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Der Leverkusener Stadtrat hat den Haushalt beschlossen. Bevor er in Kraft tritt, muss aber noch die Bezirksregierung zustimmen. Dann kann die Stadtverwaltung wieder mit einem verbindlichen Finanzrahmen arbeiten. Oberbürgermeister Stefan Hebbel sprach von einer spürbaren Erleichterung. Bei den Steuern fallen die Erhöhungen moderater aus als zunächst geplant. Die Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke steigt ab Januar 2027 von 750 auf 960 Hebesatzpunkte, die Grundsteuer A von 375 auf 480. Auch die Gewerbesteuer soll später angepasst werden. Parallel hat der Rat ein Haushaltssicherungskonzept für zwölf Jahre beschlossen. Die Stadt will die Öffentlichkeit regelmäßig über die weiteren Schritte informieren.

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am Montag, 13. Juli 2026, den Stadthaushalt beschlossen. Bevor der Etat in Kraft tritt, muss die Bezirksregierung ihn noch genehmigen – doch der Weg zur finanziellen Handlungsfähigkeit ist damit geebnet.

Haushalt beschlossen – jetzt entscheidet die Bezirksregierung

Mit dem Ratsbeschluss erhält die Leverkusener Stadtverwaltung wieder einen verbindlichen finanziellen Rahmen. Sobald die Bezirksregierung ihre Genehmigung erteilt, kann die Verwaltung ihre Aufgaben wieder vollumfänglich wahrnehmen. Oberbürgermeister Stefan Hebbel zeigte sich erleichtert: „Die Beschlüsse sind eine spürbare Erleichterung und ein wichtiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit unserer Stadt zu sichern. Jetzt gilt es, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs mit Verantwortung und Augenmaß umzusetzen."

Grundsteuer steigt – aber moderater als geplant

Die Ratsmitglieder haben die ursprünglich vorgesehenen Steuererhöhungen abgemildert. Die Grundsteuer A – sie betrifft landwirtschaftliche Flächen – steigt zum 1. Januar 2027 von 375 auf 480 Hebesatzpunkte. Die Grundsteuer B, die für Wohn- und Geschäftsgrundstücke gilt und damit die meisten Leverkusenerinnen und Leverkusener direkt betrifft, wird von 750 auf 960 Hebesatzpunkte angehoben.

Damit ist es nicht getan: Ab 2028 sind weitere Anpassungen vorgesehen. Bei der Grundsteuer A erhöht sich der Hebesatz um weitere 20 Punkte, bei der Grundsteuer B um weitere 40 Punkte.

Gewerbesteuer: Bundesvorgabe als Ausgangspunkt

Auch bei der Gewerbesteuer gibt es Bewegung – allerdings auf Bundesebene. Das Bundeskabinett hatte Anfang 2026 beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz ab dem Veranlagungszeitraum 2027 von 200 auf 280 Prozent anzuheben. Leverkusen plant, darauf aufbauend den eigenen Gewerbesteuerhebesatz für das Jahr 2029 moderat auf 290 Prozent anzuheben.

Zwölf Jahre Konsolidierung: Das Haushaltssicherungskonzept

Parallel zum Haushalt hat der Rat ein auf zwölf Jahre angelegtes Haushaltssicherungskonzept (HSK) verabschiedet. Es beschreibt den langfristigen Konsolidierungskurs der Stadt und legt die Maßnahmen fest, mit denen die städtischen Finanzen nachhaltig stabilisiert werden sollen. Oberbürgermeister Hebbel betonte die Bedeutung des Beschlusses: „Sie schafft die notwendige Grundlage, um in dieser außergewöhnlich schwierigen Lage verantwortungsvoll handeln zu können."

Transparenz zugesagt

Die Stadtverwaltung Leverkusen hat angekündigt, die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortgang der Haushaltskonsolidierung zu informieren und die weiteren Schritte im Genehmigungs- und Umsetzungsprozess transparent zu begleiten. Der nächste entscheidende Schritt liegt nun bei der Bezirksregierung.


Themen aus dem Artikel: Oberbürgermeister, Stadt Leverkusen

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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