Leverkusen: Online-Meldung für geschützte Tiere startet

19.03.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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Die Stadt Leverkusen hat ein neues digitales Angebot für Halter geschützter Tiere eingeführt. Ab sofort steht auf dem Kommunalportal ein Online-Meldeformular zur Verfügung, das die gesetzlich vorgeschriebene An- und Abmeldung von geschützten Arten erleichtert. Halter müssen Tiere innerhalb von zwei Wochen nach Kauf oder Geburt melden und auch verstorbene oder abgegebene Tiere abmelden. Das Formular ist unter dem Punkt „Handelsartenschutz (international)“ zu finden. Die Einhaltung der Meldepflicht wird von der Unteren Naturschutzbehörde überprüft. Bei Fragen können sich Interessierte per E-Mail an unb@stadt.leverkusen.de wenden.

Die Stadt Leverkusen bietet ab sofort eine neue digitale Dienstleistung für Halterinnen und Halter geschützter Tiere an. Über das Kommunalportal steht nun ein Online-Meldeformular zur Verfügung, das die gesetzlich vorgeschriebene An- und Abmeldung von Tieren geschützter Arten erleichtern soll. Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des Handelsartenschutzes, der dem Schutz bedrohter Arten dient.

Meldepflicht und der neue Online-Service

Halten Sie ein Tier einer geschützten Art, so besteht eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Diese Anzeigepflicht gilt für fast alle geschützten, lebenden Wirbeltiere. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf oder der Geburt eines solchen Tieres muss es gemeldet werden. Auch verstorbene oder abgegebene Tiere sind entsprechend abzumelden.

Um diesen Prozess zu vereinfachen, hat die Stadt Leverkusen das neue Online-Meldeformular implementiert. Halterinnen und Halter finden es auf dem Kommunalportal unter dem Punkt „Handelsartenschutz (international)“ (Öffnet in einem neuen Tab). Bei der Nutzung des Formulars sind zudem die notwendigen Legalitätsnachweise hochzuladen.

Ob eine bestimmte Art geschützt ist und somit der Meldepflicht unterliegt, lässt sich am einfachsten über die Datenbank WISIA des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) (Öffnet in einem neuen Tab) herausfinden.

Hintergrund des Artenschutzes in Leverkusen

Der internationale Handel mit lebenden Exemplaren oder Erzeugnissen wie Elfenbein, Pelzmänteln, Reptil-Lederprodukten oder auch Möbeln und Musikinstrumenten aus geschützten Hölzern ist ein Hauptgrund dafür, dass viele Tier- und Pflanzenarten weltweit vom Aussterben bedroht sind. Der Handelsartenschutz überwacht diesen Handel und trägt dazu bei, illegale Naturentnahmen zu verhindern oder zu begrenzen.

Grundlage hierfür ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen aus dem Jahr 1973, die weltweit wichtigste internationale Regelung zum Schutz vom Handel bedrohter Arten. Bei regelmäßig stattfindenden Konferenzen aktualisieren die Vertragsstaaten die Listen der geschützten Arten. In Deutschland wird der Artenschutz durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) konkretisiert.

Die Einhaltung dieser Regelungen wird in Leverkusen durch die Untere Naturschutzbehörde überprüft. Dabei überprüft sie den Bestand von Haltern und Züchtern im Rahmen von Kontrollen.

Kontakt für Rückfragen:

Untere Naturschutzbehörde

Quettinger Str. 220

51381 Leverkusen

E-Mail: unb@stadt.leverkusen.de


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