Aufenthaltsbescheinigung in Leverkusen: Ein Instrument zur Überbrückung im Aufenthaltsrecht

20.09.2024 // Quelle: Stadtverwaltung

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Die Stadt Leverkusen stellt vorübergehende Aufenthaltsbescheinigungen aus, um Personen ohne gültiges amtliches Dokument rechtliche Sicherheit zu bieten. Diese Bescheinigungen dienen als Übergangslösung, bis offizielle Dokumente ausgestellt werden können. Trotz öffentlicher Kritik betont die Stadt die Notwendigkeit dieser Praxis, um den Betroffenen Zugang zu wichtigen Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Diskussion in Leverkusen zeigt die Bedeutung dieser Maßnahme für Menschen in einer Übergangsphase ihres Aufenthaltsstatus auf.

Die Stadt Leverkusen stellt klar, dass die von ihr ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung dazu dient, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel bis zu ihrer freiwilligen Ausreise oder Abschiebung ein amtliches Dokument zur Verfügung zu stellen. Dieses Dokument ermöglicht es den Betroffenen, ihre Identität gegenüber Dritten, insbesondere anderen Behörden, nachzuweisen.

Rechtliche Grundlage und Anwendung

Die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung erfolgt ausschließlich in Fällen, in denen die Erteilung einer Duldung aufgrund fehlender Duldungsgründe rechtswidrig wäre. In solchen Fällen sieht das Aufenthaltsgesetz keine Ermessensspielräume für die Ausländerbehörde vor.

Übereinstimmung mit anderen Kommunen und Behörden

Die Stadt Leverkusen betont, dass dieses Vorgehen mit anderen Kommunen im Regierungsbezirk Köln abgestimmt ist und von der Bezirksregierung sowie dem Verwaltungsgericht nicht beanstandet wird.

Vorteile für Betroffene

Die Aufenthaltsbescheinigung ermöglicht es Betroffenen, beispielsweise bei einer Polizeikontrolle, ihrer Ausweispflicht nachzukommen und mögliche rechtliche Konsequenzen oder ein vorübergehendes Festhalten zu vermeiden.
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