Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I von Leverkusen hat eine wichtige Entscheidung zur städtischen Infrastruktur getroffen. Am 20. November 2023 wurde beschlossen, ein Teilstück eines Weges in Rheindorf offiziell in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.
Integration in die Muldestraße
Das betroffene Wegstück, welches westlich von der bestehenden
Muldestraße abzweigt, wird nun formal der
Muldestraße zugeordnet und trägt ebenfalls den Namen „
Muldestraße“. Diese Erweiterung ist im beigefügten Lageplan detailliert dargestellt, welcher im Amtsblatt der Stadt auf Seite 438, Ausgabe Nr. 46 vom 7. Dezember 2023, veröffentlicht wurde.
Einsehbarkeit und Rechtsmittel
Für alle Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, die Verfügung samt Begründung zu den allgemeinen Sprechzeiten im Fachbereich Kataster und Vermessung einzusehen. Die Adresse für den öffentlichen Einblick ist
Hauptstraße 101, das Elberfelder Haus, in 51373 Leverkusen.
Es ist wichtig zu beachten, dass gegen diese Straßenbenennung innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt werden kann. Diese Frist ermöglicht es den Anwohnern und anderen Betroffenen, ihre Bedenken rechtlich geltend zu machen.
Quelle:
Amtsblatt der Stadt Leverkusen
Ort aus dem Stadtführer: Rheindorf
Straßen aus dem Artikel: Muldestr,
Hauptstraße