Die ab dem 02. November 2020 gültige CoronaSchVO sieht vor, dass die Gesundheitsämter eine Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch in Fußgängerzonen treffen können, wenn in diesen Fußgängerzonen mit einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass untereinander der Mindestabstand von 1,5m nicht mehr eingehalten werden kann. In Leverkusen gilt dies vor allem für die Fußgängerzonen Wiesdorf (Zentrum), Opladen und Schlebusch. Aus diesem Grund wird dort auch weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten. Die entsprechende Regelung wird mit der beigefügten Allgemeinverfügung fortgesetzt, die ab dem 02. November 2020 gilt.
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