Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung in Corona-Krise


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 07.05.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Seit dem 30. März 2020 haben Menschen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), wenn sie im Zuge der Corona-Pandemie einen Verdienstausfall erleiden. Anspruch auf Entschädigung haben:
• Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind.
• Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen wurden.
• Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen

Seit Dienstag, 5. Mai 2020, hat das Land NRW ein Online-Verfahren geschaltet. Damit kann die Entschädigung von Arbeitgebern online über die Internetseite www.ifsg-online.de beantragt werden. Das Antragsverfahren für Selbstständige wird in Kürze ebenfalls freigeschaltet.

Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber sowie Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland übermittelt. Zuständig für den Antrag ist das Bundesland, in dem das Kind zur Schule geht oder in einer Kindertagesstätte betreut wird. Ist dies NRW und liegt der Sitz der Betriebsstätte im Rheinland, ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig.

Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren:
• www.ifsg-online.de
• www.lvr.de/ifsg-kinderbetreuung

Wichtiger Hinweis:
Zum Schutz vor Betrug sollen die Anträge nur über www.isfg-online.de gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sollten immer die Internetadresse des Onlineantrags überprüfen und sich vor betrügerischen Websites in Acht nehmen. Weitere Tipps dazu auf der Informationsseite des Bundesamtes für Informationssicherheit: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/SpamPhishingCo/spamPhishingCo_node.html

Für telefonische Auskünfte zu Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung hat der LVR ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet:
Telefon: 0800 9336397 (Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr)
E-Mail: vwk@lvr.de


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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