Coronavirus-Pandemie: Bayer plant reine Online-Hauptversammlung am 28. April 2020

Aktionäre sollen ihr Frage- und Stimmrecht zeitnah ausüben können

Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 27.03.2020 // Quelle: Bayer AG

Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) plant die Bayer AG in diesem Jahr erstmals eine reine Online-Hauptversammlung. Der Vorstand beschloss, eine entsprechende neue gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die virtuelle Hauptversammlung soll – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – zum geplanten Termin am 28. April ab 10.00 Uhr stattfinden. „Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber in dieser außergewöhnlichen Lage den Weg für Online-Hauptversammlungen freigemacht hat“, sagte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann. „Denn Verlässlichkeit für unsere Anteilseigner ist uns insbesondere in der Krise sehr wichtig.“

Die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer hat für Bayer höchste Priorität. Deshalb kann die ursprünglich geplante Präsenzveranstaltung am 28. April in Bonn vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden. Eine Verschiebung der Hauptversammlung hätte jedoch bedeutet, dass die Aktionärinnen und Aktionäre monatelang darauf hätten warten müssen, ihr Frage- und Stimmrecht auszuüben. „Aus diesem Grund haben wir die Reaktion des Gesetzgebers abgewartet, bevor wir entschieden haben, wie wir mit der diesjährigen Hauptversammlung verfahren wollen“, erläuterte Baumann. „Wir legen großen Wert darauf, mit Zustimmung der Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende von 2,80 Euro je dividendenberechtigter Aktie pünktlich in voller Höhe auszahlen zu können. Damit wollen wir bei den Aktionären Planungssicherheit schaffen und sie trotz der aktuell dramatischen Krisensituation wie angekündigt angemessen am Geschäftserfolg im Jahr 2019 beteiligen.“

Für die Online-Hauptversammlung soll nun gemäß der gesetzlichen Neuregelung fristgerecht bis 6. April eine neue Einladung veröffentlicht werden. Die gesamte Hauptversammlung soll auf der Website des Unternehmens im Internet übertragen werden. Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung bis zum 25. April einreichen. Ihr Stimmrecht können die Aktionäre nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung wie gewohnt vorab per Briefwahl oder per Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides ist online auch während der Veranstaltung noch möglich. Weitere Einzelheiten werden der Einladung zu entnehmen sein.


Am Montag hat Covestro verkündet, seine Hauptversammlung zu verschieben.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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