Im aktuellen Amtsblatt vom 21.03.2020 veröffentlicht die Stadt Leverkusen auf Grundlage der vorangegangenen Erlasse der Landes NRW zu kontaktreduzierenden Maßnahmen und des Infektionsschutzgesetzes eine weitere Allgemeinverfügung.
Sie betrifft die für Reiserückkehrer ausgesprochenen Betretungsverbote von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen für einen Zeitraum von 14 Tagen. Mit der neuen Allgemeinverfügung sind nun vom Betretungsverbot Personen ausgenommen, die für die medizinische oder pflegerische Versorgung bzw. die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind.
Die Entscheidung darüber obliegt der Leitung der Einrichtung. Die jeweils geltenden Richtlinien des Robert-Koch-Institutes sind zu beachten. Die Verfügung tritt am Folgetag in Kraft. Mit dem Amtsblatt Nr. 21(Die Stadtverwaltung meint wahrscheinlich Nr. 22) wird die Allgemeinverfügung vom 19. März, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 20, aufgehoben.