Am Samstagnachmittag (8. Februar) haben Polizisten in Wiesdorf nach einer Verkehrskontrolle einen Autofahrer (24) vorläufig festgenommen. Die Beamten hatten diverse strafrechtliche und ordnungswidrige Verstöße festgestellt, darunter beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verdacht des Diebstahls und der Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sowie Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der 24-Jährige ist bereits polizeibekannt und nicht im Besitz eines festen Wohnsitzes. Der Beschuldigte soll zeitnah dem Haftrichter vorgeführt werden.
Gegen 18.15 Uhr bemerkten Polizisten das Auto des 24-Jährigen auf dem Willy-Brand-Ring (sic!). Da er an dem mitgeführten Wohnwagen kein Kennzeichen hatte und der Hänger auch unbeleuchtet war, gaben die Beamten Haltezeichen und kontrollierten das Gespann und dessen Fahrer auf einem nahegelegenen Parkplatz.
Der gestoppte Fahrer konnte den Uniformierten keinen Führerschein vorlegen und räumte ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Nach Anzeichen auf möglichen Drogenkonsum führten die Einsatzkräfte bei dem Verdächtigen einen Drogenvortest durch, dessen Ergebnis positiv war. Ein Arzt entnahm dem Mann später auf einer Polizeiwache auf Anordnung eine Blutprobe.
Wie sich schnell herausstellte, waren der gestoppte Citroen und der Wohnwagen nicht zugelassen. Daher brachten die Polizisten später den Verdacht von Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung zur Anzeige. Eine Überprüfung des Autokennzeichens ergab, dass das Nummernschild im Märkischen Kreis gestohlen worden war. Daher muss sich der 24-Jährige jetzt zusätzlich wegen des Verdachts des Diebstahls und der Urkundenfälschung verantworten. Da die Polizisten bei dem Mann auch noch eine geringe Menge Drogen fanden, kommt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzu.
Zudem fanden die Polizisten bei dem Polizeibekannten zwei Einhandmesser und einen beidseitig geschliffenen Dolch. Diese Gegenställe sind nach erster Einschätzung nach dem Waffengesetz als verbotene Waffen einzustufen. Auch in diesem Zusammenhang legten die Beamten eine Anzeige vor.
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