Autobahn-Deckel in Essen zur Abwendung von Fahrverboten?


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 06.12.2019 // Quelle: Deutsche Umwelthilfe

Der Verein „Deutsche Umwelthilfe“, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Essen haben heute auf Vorschlag des Gerichts einen gerichtlichen Vergleich geschlossen um Fahrverbote abzuwenden.

Das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet sich im Vergleich, "sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für eine Deckelung der BAB 40 in dem Bereich einzusetzen, in dem der für NO2 geltende Grenzwert überschritten wird. Die Deckelung soll dabei in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen und so schnell wie nach den einschlägigen planungsrechtlichen Grundlagen möglich in Angriff genommen werden. Die Deutsche Umwelthilfe und das Land Nordrhein-Westfalensind sich darüber einig, dass während der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020 für die von der BAB 40 an der Hausackerstraße verursachte Immissionsbelastung keine Fahrverbote vorgesehen werden sollen. Kann bis zum 31.Dezember 2020 für die vorgenannte Maßnahme keine Regelung mit der Bundesrepublik Deutschland erzielt werden und ist zu diesem Zeitpunkt der für NO2 geltende Grenzwert nicht eingehalten, werden die Deutsche Umwelthilfe und das Land Nordrhein-Westfalen Gespräche über Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes aufnehmen. Sollte in diesen Gesprächen keine Einigung erzielt werden, hält sich die Deutsche Umwelthilfe den Rechtsweg insoweit offen."



Ob dies ein Vorbild für "Tunnel statt Stelze" sein kann oder im Gegenteil zum Nachteil ist, da der Bund möglichweise nur einen Tunnel bezahlen will, muß sich zeigen.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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