Da die Parkausweise für den Bewohnerparkbezirk Opladen „H“ zum 30.06.19 ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung am 18.06.19 neue Anträge versandt. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.
Der Bezirk „H“ umfasst folgende Straßen:
Altstadtstraße 1 – 89 und 2 - 120
Am Abtshof
An St. Remigius
Auestraße
Birkenbergstraße 2 – 30 und 1 – 27
Düsseldorfer Straße 18 – 30 und 1 – 77
Fürstenbergplatz
Fürstenbergstraße
Gerhart-Hauptmann-Straße 2 – 12 und 3 – 17 sowie 14 - 34a und 21 – 41
Gerichtsstraße
Günther-Weisenborn-Straße
In der Höhle
Kantstraße
Kopernikusstraße 20a – 34 und 25 – 31
Kämpchenstraße
Kölner Straße 2 – 40 und 5 – 53
Lessingstraße
Münzstraße
Rat-Deycks-Straße
Schöllerstraße
Alle Bewohner, die in diesem Bezirk wohnen und bislang keinen Antrag oder Parkausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Bürger und Straßenverkehr – Meldewesen – zu melden. Der Bereich – Meldewesen – im Fachbereich Bürger und Straßenverkehr ist telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag und Dienstag: 07.30-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30-13.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-13.00 Uhr
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