Sicherheit geht vor: Das Baudezernat kümmert sich auf allen Ebenen


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 07.12.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Baudezernat kümmert sich nicht nur um die Planung, Gestaltung und Ausführung von Baumaßnahmen. Die Fachbereiche des Baudezernates haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich auch die Aufgabe, den sicheren Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen zu gewährleisten. Damit sind sie in ganz unterschiedlicher Weise befasst. Dies reicht z.B. vom Brandschutz, der Kontrolle von Ingenieurbauwerken, der Überprüfung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen bis zur städtebaulichen Kriminalprävention und der konkreten Umsetzung von Beleuchtungsmaßnahmen.

Sicherheit planen und gestalten – die Stadtplanung unterstützt
Seit dem Ende der 90er Jahre hat sich Kriminalprävention im Städtebau als Handlungsfeld in den Kommunen grundsätzlich etabliert. Im Mittelpunkt der Strategie steht vor allem, potenzielle Tatgelegenheiten am konkreten Ort möglichst zu vermeiden. In Leverkusen existiert wie in ganz NRW eine langjährige Kooperation zwischen Polizeidienststellen und Planungsbehörde zu diesem Thema.

Kriminalprävention im Rahmen der Bauleitplanung
Bereits in der städtebaulichen Planungsphase bzw. im Bebauungsplanverfahren müssen sicherheits- und ordnungsrelevante Aspekte insoweit erkannt werden, als auf dieser Planungsebene zahlreiche Planinhalte bzw. Rahmenbedingungen, wie z.B. die Lage und Führung von Wegen oder die räumliche Zuordnung von öffentlichen Grünflächen und Kinderspielplätzen verbindlich für die folgenden Ausbauplanungen festgelegt werden.

Die Polizei wird bei der Erstellung der Bebauungsplanung als Träger öffentlicher Belange eingebunden und kann so frühzeitig auf spezifische, das Empfinden von Unsicherheit fördernde Faktoren und Raumbeziehungen hinweisen.

Im Rahmen der städtebauliche Kriminalprävention wird das Wohnumfeld in drei Bereiche unterteilt: die private, die halböffentliche und die öffentliche Zone. Vermieden werden sollten hier z.B. lange, hoher Mauern bzw. Hecken als Einfriedungen. Diese verhindern sowohl die Einsehbarkeit des Straßenraumes als auch des Hauses und damit die soziale Kontrolle von beiden Bereichen, was Einbrechern gute Bedingungen für ungestörtes „Wirken“ bieten kann.
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Kriminalprävention im Rahmen der Stadterneuerung
Im Bereich der sozialen und städtebaulichen Erneuerung spielt die Kriminalprävention ebenfalls eine wichtige Rolle. Um die Stadtentwicklung insbesondere in z.B. aufgrund unausgewogener sozialer Strukturen beeinträchtigter Quartiere konstruktiv zu unterstützen, kann z.B. ein Sozialmanagement im Quartier zur Belebung von Nachbarschaften und zur gegenseitigen Unterstützung eingerichtet werden. Kriminalpräventiv wirkende bauliche Maßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sowie die Vermeidung von sogenannten „Angsträumen“.

Am Beispiel der Bahnhofstraße in Opladen lässt sich zeigen, wie das Negativimage einer Straße durch Analyse, Gespräche sowie kriminalpräventive Beratung schrittweise verändert werden kann.

Mit den Eigentümern und Gewerbetreibenden auf der Bahnhofstraße hat die Stadt gemeinsam mit dem Stadtteilmanagement, der Wirtschaftsförderung und dem beauftragten Institut SO.CON (Social Concepts -Institut für Forschung und Entwicklung in der Sozialen Arbeit) Gespräche geführt. Durch einen offenen Austausch sollte sich der eigene, oftmals kritische Blick auf die Bahnhofstraße ändern und gemeinsame Interessen erkannt werden.

In einem nächsten Schritt analysierte das Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz den städtischen Raum und prüfte das Neu- und Umgestaltungskonzept für die Fußgängerzone. Die Anregungen flossen als ergänzende Maßnahmen in die Planung ein.

Die baulichen Empfehlungen betreffen z.B. die neue Beleuchtung, die so ausgerichtet werden soll, dass Gesichtsausdruck und Verhalten von Passanten aus einer möglichst großen Entfernung ersichtlich sind. Die Verwendung robuster Materialien, die gegen Vandalismus unempfindlich sind, erhöht den Schutz vor Beschädigungen.


Umsetzung von Beleuchtungsmaßnahmen zur Optimierung der Verkehrssicherheit
Eine an die jeweiligen räumlichen Erfordernisse angepasste Ausleuchtung ist insbesondere in der dunklen Jahreszeit wichtig, um die Verkehrssicherheit auf Straßen und Wegen zu garantieren und ein Unsicherheitsempfinden von Passanten zu minimieren. Der Fachbereich Tiefbau hat im Jahr 2018 dazu zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.

Insgesamt befinden sich im Stadtgebiet rund 14.000 Straßenlaternen mit rund 15.500 Leuchten. Jährlich stehen rund 250.000 Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung. Diese werden für die Erneuerung von Einzelmasten oder von Anlagen verwendet, die aufgrund von Durchrostung, mangelnder Standsicherheit oder wegen Unfall- bzw. Vandalismusschäden marode sind.

Im Jahr 2018 wurden aufgrund von Anträgen aus der Bürgerschaft und der Politik zur Optimierung der Verkehrssicherheit 28 Investitionsmaßnahmen mit einem Auftragsvolumen von rund 200.000 Euro beauftragt und größtenteils umgesetzt. Darunter z. B. die Beleuchtung
- des Fußwegs zwischen Scharnhorststraße und „Manforter Laden
- des Fußwegs zwischen Heinrich-Claes-Straße und Alte Landstraße
- der Parkplätze unter der Stelzenautobahn entlang der Marienburger Straße sowie deren Zuwegungen entlang der DB

Darüber hinaus wurde eine Testphase für die Betriebs- und Funktionssicherheit von Solarleuchten gestartet. Erste aussagekräftige Ergebnisse werden innerhalb der nächsten zwei Jahre erwartet.

Grundsätzlich werden bei Neuanlagen und Auswechslungen von Leuchten aktuell nur noch LED eingesetzt.

Der Fachbereich Tiefbau hat übrigens nicht nur die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern im Blick, sondern leistet auch einen Beitrag zum Artenschutz: So wurde im Bereich der Kastanienallee Ende Mai 2018 die Umrüstung auf insektenfreundliche Beleuchtung umgesetzt.


Brandverhütung und Gebäudeprüfung: Wichtige Aufgaben für die Fachbereiche Feuerwehr, Bauaufsicht und Gebäudewirtschaft
Was die Sicherheit von Gebäuden und Räumlichkeiten anbetrifft, arbeiten drei Fachbereiche Hand in Hand: Feuerwehr, Bauaufsicht und Gebäudewirtschaft.

Jede Stadt über 25.000 Einwohner verfügt über eine untere Bauaufsichtsbehörde. Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde ist die Überwachung der öffentlichen Vorschriften bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen. Darunter sind z. B. die Standsicherheit von Gebäuden, die Vorschriften über den Brandschutz sowie die Vorschriften über die Mindestabstände zwischen baulichen Anlagen (Abstandsflächen) zu verstehen.

Die Bauaufsicht wacht über die bauliche Sicherheit, d.h., sie besichtigt und kontrolliert z.B. den Bauzustand auf Mängel und Missstände. Hierfür sind u. a. im Bereich der Stadt Leverkusen zwei Baukontrolleure zuständig. Außerdem führt sie die „wiederkehrenden Prüfungen“ sowie gemeinsam mit der Feuerwehr die Brandverhütungsschauen durch.

Insgesamt 50 sogenannte Brandverhütungsschauen und wiederkehrende Prüfungen wurden von Feuerwehr und Bauaufsicht im Zeitraum 01.01.2018 – 31.10.2018 durchgeführt. Die Brandverhütungsschau ist notwendig, um rechtzeitig Situationen und bauliche Zustände zu erkennen, die eine potenzielle Brandgefahr darstellen. Sie umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Feuer eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen.

Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten, bei denen ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko besteht bzw. wo durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen, Sachwerte oder die Umwelt in erheblichem Maße gefährdet werden - z.B. in Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Schulen etc.

Im Einzelnen wurde im Jahr 2018 in folgenden Objekten eine Brandverhütungsschau durchgeführt:
• 3 Pflege-/ Betreuungseinrichtungen
• 5 Versammlungsstätten
• 23 Garagen
• 18 Schulen

Im Rahmen der Gefahrenabwehr war die Feuerwehr außerdem bei zahlreichen Einsätzen aktiv. Die bisherige Jahresbilanz (01.01.2018- 31.10.2018):

- Die Feuerwehr rückte zu rund 800 Brandeinsätzen aus.
- Im Bereich der technischen Hilfeleistung z.B. bei Verkehrsunfällen kam es zu rund 1.900 Einsätzen.
- Die Anzahl der rettungsdienstlichen Einsätze betrug rund 17.300.
- 25 Menschen konnten bei Brandeinsätzen und Einsätzen der technischen Hilfeleistung durch die Feuerwehr gerettet werden.

Prüfung und Wartung sicherheitsrelevanter Anlagen
Betreiber von Gebäuden und technischen Anlagen müssen den sicheren Betrieb gewährleisten. Die Betreiberverantwortung erstreckt sich über alle im Eigentum der Stadt Leverkusen stehenden Grundstücke mit ihren Aufbauten. Dabei ist die achtköpfige Arbeitsgruppe Prüfungen (AGP) im Fachbereich Gebäudewirtschaft für die wiederkehrenden Prüfungen und funktionsüberprüfende Wartungen der sicherheitsrelevanten Anlagen innerhalb der Gebäude verantwortlich. Verankert sind die Aktivitäten der AGP in diversen Verordnungen und Vorschriften, wie z.B. der Trinkwasserverordnung.

Die Stadt Leverkusen verwaltet insgesamt rund 300 Gebäude und Liegenschaften. Das entspricht einer bewirtschaftenden Nettogrundfläche von ca. 450.000 m² (Stand 2017).
Darunter sind 42 Schulen, 41 Kindergärten, 18 Verwaltungsgebäude, 9 Jugendeinrichtungen und sonstige Gebäude.

Von den 300 Liegenschaften und Einzelobjekten sind ca. 130 Liegenschaften prüfpflichtig. Im Jahr 2018 fanden 1.350 Prüfungen statt. Die Jahreskosten betragen ca. 668.000 Euro.

Wiederkehrende Prüfungen und sicherheitsrelevante Wartungen von technischen Anlagen sowie die Standsicherheitsprüfungen von Bauwerken sind während des gesamten Gebäudelebenszyklus vorgeschrieben. Die Zeiträume zwischen den Prüfungen dürfen, je nach Gewerk, zwischen einem Jahr (ortsveränderliche Betriebsmittel) und maximal 12 Jahren (Standsicherheitsprüfung) betragen.

Geprüft werden in einem Schulgebäude z.B. Feststellanlagen, Einhaltung der Trinkwasserhygiene, bühnentechnische Einrichtungen, Fettabscheider, raumlufttechnische Anlagen, Gefahrstofflagerschränke, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerlöscher, naturwissenschaftliche Unterrichtsräume, elektrotechnische Anlagen, Aufzugsanlagen, Brandmeldeanlagen etc.

Auch alle elektrischen Betriebsmittel werden wiederkehrend geprüft. Darunter fallen z.B. Küchengeräte in den Mensen der Schulen, EDV-Geräte innerhalb der Verwaltungsgebäude, technischen Maschinen der Hausmeister oder andere elektrischen Gerätschaften.

Seit dem Sommer ist die AGP auch für das Themenfeld Standsicherheit zuständig.
Nach der Häufung tragischer Bauwerkseinstürze in Europa Anfang des Jahres 2006 wurde eine verschärfte Richtlinie für die Standsicherheit von Bauwerken und deren regelmäßige Überprüfung verabschiedet. Sie bildet die Grundlage für die Beurteilung der Standsicherheit baulicher Anlagen und sieht u.a. ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung der Bausubstanz vor.

Sicherheit von Ingenieurbauwerken
Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR sind für die Unterhaltung von insgesamt 213 Ingenieurbauwerken zuständig:
• 132 Brücken
• 47 Stützmauern
• 15 Lärmschutzwände
• 13 Schilderbrücken
• 6 Sonderbauwerke (z.B. die Hochwasserschutzwände in Hitdorf)

Maßgeblich hierfür ist die DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung“. Nach dieser DIN ist für jedes Bauwerk im Abstand von sechs Jahren eine Hauptprüfung durchzuführen. Hierbei werden alle Bauteile „handnah“ geprüft, ggf. unter Zuhilfenahme von Einrüstungen, Brückenuntersichtgeräten, Hubsteigern, Booten usw.

Die handnahe Prüfung soll „mit Auge und Ohr“, also aus der Nähe, durchgeführt werden, um ggf. unter der Zuhilfenahme von Handwerkzeugen (z.B. dem Hammer) Hohlstellen oder Risse aufzuspüren. Heute gehören hierzu auch Messgeräte oder ein Endoskop.

Drei Jahre nach der Hauptprüfung erfolgt jeweils eine einfache Prüfung. Diese Prüfung ist weniger aufwendig als eine Hauptprüfung und wird in der Regel ohne Besichtigungsgeräte oder -einrichtungen als intensive erweiterte Sichtprüfung durchgeführt. Bei dieser Prüfung sind sogenannte Funktionsteile, wie z. B Lager, Gelenke, Übergangskonstruktionen oder die Verankerungen von Bauteilen, wie z. B. Berührungsschutz, Lärmschutzwände mit einzubeziehen.

Außerdem werden die Bauwerke bei den jährlich durchzuführenden Besichtigungen kontrolliert. Alle Ergebnisse werden für jedes einzelne Bauwerk dokumentiert.

Beurteilungskriterien der Bauwerksprüfung sind:
Verkehrssicherheit: Mängel, die die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleisten, sind sofort zu beheben (Beispiel: Schäden am Fahrbahnbelag oder an den Übergangskonstruktionen von Brücken).
Standsicherheit: Mängel sind zeitnah zu beheben, bis dahin werden die Prüfintervalle verkürzt, oder die Nutzung ist einzuschränken (Beispiel: Abstützung der Stützwände am Europaring unter Einziehung einer Fahrspur).
Dauerhaftigkeit: Mängel sind zeitnah zu beheben, um die Nutzungsdauer eines Bauwerkes zu erreichen (Beispiel: Erneuerung des Korrosionsschutzes an Stahlbrücken im laufenden Jahr).

Sicherheit von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen ist gewährleistet
Die Überprüfung der Sicherheit von Kinderspielgeräten auf öffentlichen Plätzen und Schulhöfen in Leverkusen erfolgt entsprechend der Europäischen Norm EN 1176.
Diese sieht drei Arten von Kontrollen vor:
- Eine Sicht- und Funktionskontrolle, bei der offensichtliche Gefahrenquellen aufgedeckt werden, die durch Benutzung, Witterung oder Vandalismus entstanden sind.
- Eine Verschleißkontrolle, bei der unter anderem Schrauben, Haltegriffe und Absturzsicherungen sowie bewegliche Elemente und Verbindungselemente intensiv überprüft und eventuelle Mängel beseitigt werden.
- Eine Jahreshauptinspektion, bei der der sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand der Anlage, insbesondere die Stand- und Belastungssicherheit, überprüft wird.

Vorgesehen ist die Verschleißkontrolle laut Norm im ein- bis dreimonatigen Intervall. In Leverkusen wird jedoch genauer hingeschaut: Hier nehmen die speziell geschulten städtischen Spielplatzkontrolleure die Verschleißkontrolle zusammen mit der Sicht- und Funktionskontrolle in ein- bis zweiwöchigen Abständen vor.

Unterwegs auf den ca. 150 Spiel- und Bolzplätzen sind die beiden Kontrolleure mit dem Kontrollauto. An Bord befindet sich eine kleine Werkstatt mit den gängigsten Ersatzteilen, Schrauben, Muttern und Werkzeugen wie Akkuschrauber und -bohrer, Trennschleifer, vielen Spezialschlüsseln für Spielgeräte und einem Schraubstock.

Die Kontrollen werden digital mittels kleiner mobiler Taschencomputer, sogenannte Handheldgeräte, festgehalten und danach ins Grünflächenkataster eingespeist.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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