Sommerhitze: Hunde nicht im Auto lassen


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 03.07.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

Aufgrund der aktuellen Wetterlage weist das Veterinäramt der Stadt Leverkusen auf die Gefahren in Folge der Hitzeentwicklung in Autos für Hunde und andere Haustiere hin. Bei Sonneneinstrahlung steigt schon bei mäßig warmen Außentemperaturen die Temperatur im Inneren von Autos sehr schnell an. Für Babys und Kleinkinder ist dies lebensgefährlich, aber auch Haustiere können großen Schaden nehmen. Immer wieder müssen Hunde von Ordnungsbehörden mit Hilfe von Polizei und Feuerwehr aus dieser Hitzefalle befreit werden. Dies kann für die Tiere lebensrettend, aber für die Tierhalter teuer und aufwendig werden. Im Gegensatz zu Menschen können Hunde nicht über ihren Körper schwitzen, um die erhöhte Körpertemperatur auszugleichen. Die Lebensgefahr für Tiere beginnt ab einer Innentemperatur von etwa 40 Grad. Manche Rassen mit kurzen Köpfen, wie Möpse oder Bulldoggen, sind besonders empfindlich, weil sie nicht so gut hecheln können und daher bereits bei geringeren Temperaturen bedroht sind. Bereits bei einer Außentemperatur von 24 Grad heizt sich der Innenraum eines Pkw auf 40 Grad auf – und zwar nach etwa 30 Minuten. Herrschen außen 30 Grad, wird es im Auto bereits nach rund 15 Minuten 40 Grad heiß oder noch wärmer. Selbst bei vermeintlich geringen 20 Grad Außentemperatur werden nach etwa einer Stunde im Innern des Wagens lebensbedrohliche 46 Grad gemessen. Im Schatten geparkte Fahrzeuge können im Tagesverlauf durch das Wandern des Schattens dann ungeschützt in der Sonne stehen, auch das sollten Hundebesitzerinnen und -besitzer beachten. Abgesehen vom Transport dürfen Tiere grundsätzlich nur für sehr kurze Zeit im Auto zurückgelassen werden. Je wärmer die Witterung und je sonniger der Standort, desto kürzer muss die Verweildauer sein. Dabei ist für ausreichend Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen. Den Tieren muss stets frisches, kühles Trinkwasser zur freien Verfügung stehen. Ein Anbinden von Hunde im stehenden Auto muss unterbleiben. Die Vorschriften der Tierschutz-Hundeverordnung sind zu beachten. Danach ist zum einen ein Pkw kein tierschutzrechtlich geeigneter Ort für die regelmäßige Unterbringung von Hunden für längere Zeit, da die räumlichen Mindestanforderungen an eine angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung von Hunden im Pkw nicht erfüllt werden. Zum anderen ist die Einwirkung von Hitzestau geeignet, den Hunden Leiden und Schäden zuzufügen und daher ist die Unterbringung von Hunden nach tierschutzrechtlichen Vorschriften bei Hitzeentwicklung im Auto verboten. Das Veterinäramt warnt deshalb dringend davor, Tiere im Sommer überhaupt im Auto zu lassen. Ein Zurücklassen von Hunden in einem überhitzen Auto stellt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeiten dar. Tierschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.134

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen