Stadtverwaltung nimmt Stellung zu CDU-Fragen zum Kreisverkehr Stauffenbergstr.


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 13.10.2017 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat soeben Stellung genommen zu den Fragen der CDU-Fraktion bezüglich des Kreisels Stauffenbergstr.

"Zu den mit Schreiben vom 09.10.2017 der CDU-Fraktion aufgeworfenen Fragen und der Begründung wird seitens der Verwaltung nachfolgend Stellung bezogen.

Zu 1.: Wie ist der Stand der Grundstücksverhandlungen und welche Chancen bestehen in absehbarer Zeit, in den Besitz der angrenzenden Grundstücke, insbesondere des östlich der Stauffenberg-/Pommernstraße gelegenen Grundstücks zu kommen?
Der Fachbereich Finanzen steht bereits in Verhandlungen mit der Eigentümerin des östlich der Stauffenberg-/Pommernstraße gelegenen Grundstücks. So wurde im Rahmen eines persönlichen Gesprächs vereinbart, dass die Eigentümerin ca. 300 m² an die Stadt veräußert. Auf einen Kaufpreis konnte man sich bisher allerdings nicht einigen.
Nach aktueller Rücksprache mit dem Vertreter der Eigentümerin besteht weiterhin die Absicht, die oben genannte Teilfläche an die Stadt zu veräußern.
Über die Chancen eines zeitnahen Abschlusses der Grundstücksverhandlungen kann seitens des Fachbereichs Finanzen keine Auskunft erteilt werden, da diese von der Zustimmung der Eigentümerin abhängt.

Die Eigentümer des westlich angrenzenden Grundstücks lehnen nach Auskunft vom 12.02.2016 einen Verkauf an die Stadt Leverkusen grundsätzlich ab. Weitere Erkenntnisse liegen dem Fachbereich Finanzen nicht vor.

Zur Begründung zu 1. und 2.:
Andere rechtliche Instrumente sind aus Sicht des Fachbereichs Finanzen nicht ersichtlich. Da die Hürden für Eingriffe in die Eigentumsrechte sehr hoch sind, müsste zunächst geprüft werden, ob im vorliegenden Fall z.B. die Voraussetzungen für eine Enteignung gegeben sind. Dabei ist zu beachten, dass sich ein derartiges Verfahren einschließlich des Rechtsweges über Jahre hinziehen würde. Vor diesem Hintergrund sollte eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer herbeigeführt werden. Auch im Falle des Mooswegs wurde aus den genannten Gründen letztlich auf ein Enteignungsverfahren verzichtet und eine Einigung mit den Eigentümern gesucht.

Zu 2.: Welche Konsequenzen sind hieraus für die derzeitige Veränderungssperre bzw. ggf. deren Verlängerung abzuleiten?
Die am 04.05.2016 bekannt gemachte Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 221/II „Opladen – Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“ (in Aufstellung) tritt gemäß § 17 BauGB spätestens nach Ablauf von zwei Jahren oder nach Rechtskraft des o.g. Bebauungsplanes außer Kraft. Auf Grund der begrenzten Geltungsdauer einer Veränderungssperre, der erschwerten Bedingungen einer Verlängerung und der bereits fortgeschrittenen Zeit sollte kurzfristig eine Entscheidung zum Ausbau der Kreisverkehrsanlage getroffen werden. Damit kann rechtzeitig vor Ablauf der Veränderungssperre das Bauleitplanverfahren weitergeführt und der Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht werden, der die planerischen Zielsetzungen dann rechtsverbindlich sichert.
Mit dem Bebauungsplan, in dem die erforderlichen Straßenverkehrsflächen festgesetzt sein werden, wird ein Erwerb der für den Straßen- bzw. Platzausbau benötigten Grundstücksflächen angestrebt.

Zu 3.: Bis zu welchem Zeitpunkt bedarf es einer ausführungsreifen Planung, um in die Landesförderung zu kommen und wie sind die Chancen für 2018, ggf. die weiteren Jahre zu beurteilen?
Vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Vorlage Nr. 2017/1766 würde von Seiten der Verwaltung für die bisher nur skizzenhaft dargestellte Variante eine Vor- und Entwurfsplanung erstellt und eine Kostenermittlung durchgeführt werden, mit dem Ziel in 2018 einen Zuschussantrag bei der Bezirksregierung einreichen zu können. Zurzeit ist diese Maßnahme beim Fördergeber im „Anhang“ aufgeführt, d. h. keinem konkreten Jahr zugeordnet. Mit Einreichung des Zuschussantrages würde von Seiten der Stadt beantragt werden, die Förderung ab dem Jahr 2019/2020 zu etatisieren, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigungen und des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan. Für das Jahr 2018 wird aus den dargestellten Gründen mit keiner Förderung gerechnet.

Zu 4.: Für die weitere Planung ist bei der Gerichtsstraße von einer unechten Einbahnstraßenregelung auszugehen, bei der ein Fahrzeug innerhalb der Straße in beide Richtungen geführt werden kann, eine Öffnung nach Osten jedoch nur einspurig erfolgt.
Die Thematik zur Gerichtsstraße wurde in der Aufsichtsratssitzung der neuen bahnstadt opladen GmbH am 01.03.2016 innerhalb eines Gutachtens vom Büro VIA eG vorgestellt und erörtert.
Der Protokollauszug lautet:

" Herr Gwiasda stellte das Gutachten anhand der beigefügten Präsentation vor.

In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die Öffnung der Gerichtstraße in den drei möglichen Varianten diskutiert. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird hierzu keine Entscheidung erforderlich, dass der Bebauungsplan alle Varianten zulässt…

…Herr Hebbel hob abschließend hervor, dass die Entscheidung im Bebauungsplan nicht erforderlich wird, sondern mit der Präzisierung der Ansiedlung des Einzelhandels im Rahmen des Geschäftszentrums auch eine Entscheidung zur zukünftigen Führung der Gerichtsstraße herbeigeholt werden soll."

Das Büro VIA eG hat in seiner Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen in Opladen nachgewiesen, dass durch die Europa-Allee (Neue Bahnallee), die gewünschte Entlastung der Opladener Innenstadt (Kölner Straße, Robert-Koch-Straße) vom Kfz-Verkehr stattfinden wird. Bei der Öffnung der Gerichtsstraße wird jedoch, wieder Kfz-Verkehr in einer vierstelligen Größenordnung in die Innenstadt hereingezogen.

Vor diesem Hintergrund kann von Seiten der Verwaltung eine Öffnung der Gerichtsstraße nicht befürwortet werden.

Zu 5.: Der Nordkreisel (Lützenkirchener Str. / Europaallee) wird so ertüchtigt, dass er eine befriedigende Verkehrsleistung erbringt. Dies kann aus unserer Sicht vor allem durch Bypässe östlich und westlich des Kreisels erreicht werden.
Die Machbarkeit der Bypässe muss grundsätzlich auf deren Flächenbedarf (B-Plan), der Fahrdynamik und sonstiger Randbedingungen detailliert geprüft werden.

Vorab können hier nur Hinweise abgegeben werden, die Rückschlüsse darüber geben, ob ein Bypass an den besagten Stellen sinnvoll erscheint.

Der östliche Bypass muss so eingerichtet werden, dass über den Einfahrwinkel zur Lützenkirchener Straße ausreichende Sicht auf die ausfahrende Fahrzeuge aus dem Kreisverkehr in die Lützenkirchener Straße besteht. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass die abbiegenden Fahrzeuge aus dem Bypass nicht in den Gegenverkehr fahren. Ein Bypass an dieser Stelle könnte aber zu einer Problemverlagerung führen: An der Zufahrt Europa-Allee kommen nur noch Fahrzeuge in Fahrtrichtung "geradeaus" an, die dann schneller in den kurzen Stauraum zwischen dem signalisierten Rennbaumplatz und dem Nordkreisel einfahren können, der dann dementsprechend schneller vollläuft und zu einem Rückstau im Kreisverkehr führen kann.

Der Flächenbedarf des westlichen Bypass ist explizit zu prüfen. Eine Verschiebung des Mittelpunktes des Nordkreises erscheint zwingend, was zu weiteren Prüfaufgaben führt. Grundsätzlich kann der Bypass und die Ausfahrt des Kreisverkehrs in die Freiherr-vom-Stein-Straße West nur unter sehr spitzem Winkel (Sichtproblematik ähnlich wie am Berliner Platz) zusammen geführt werden, was zu einem Konfliktpunkt führt. Für den Bypass bzw. die benötigten Nebenanlagen (Rad- und Gehweg) müsste in die Böschung zur Friedhofsmauer eingegriffen werden, wobei dann auch Baumfällungen notwendig wären.

Beide Bypässe werden kritisch gesehen.

Zu 6.: Für die Kreuzung Rat-Deycks-/Rennbaum-/Frh.-v.-Stein-Straße sind alle Optimierungsmöglichkeiten (signaltechnischer und mit geringem Aufwand baulicher Art) zu prüfen.
Gemäß dem Verkehrsgutachten sind Optimierungen hinsichtlich der Signalisierung grundsätzlich möglich, sofern hierdurch keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss insgesamt hervorgerufen werden (Rückstau vom Nordkreisel auf den Knoten Rat-Deycks-/Rennbaumstraße).


Zu 7.: Am Kreisverkehr Stauffenbergstraße werden die weiteren Planungen so gestaltet, dass mit geringem Aufwand (Bypass östlich, neue Anordnung des Kreises zur Reduzierung der Einfahrtsgeschwindigkeit) eine Verbesserung erreicht wird, aber weitere Optimierungen möglich bleiben.
Eine Umgestaltung des Knotenpunktes mit „geringem Aufwand“ wird, da der zusätzliche Bypass und die notwendige Verschiebung des Kreismittelpunktes Einfluss auf den gesamten Knotenpunkt haben wird, nicht möglich sein. Zudem werden grundsätzlich Provisorien oder Teillösungen vom Zuschussgeber als nicht förderfähig anerkannt."


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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