Stadtverwaltung nimmt Stellung zur Westpol-Brückenanfrage der Grünen


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 13.10.2017 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat soeben Stellung zur Anfrage der Grünen vom 09.10.2017 zu angeblichen Täuschungen bei Tunnel oder Stelze

"Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Leverkusen, Köln und Monheim am Rhein

Im Beitrag „Leverkusener Brücke: Öffentlichkeit getäuscht?“ des WDR-Magazins Westpol (8. Oktober) wird aus einer E-Mail des obersten NRW-Bundesfernstraßenplaners vom November 2015 an den damaligen Landesverkehrsminister Michael Groschek zitiert. Daraus geht hervor, dass dieser den Minister offensichtlich zur Lüge aufforderte. Dadurch wurde das Planfeststellungsverfahren zur A-1-Brücke entscheidend beeinflusst und ohne große Widerstände durchgesetzt. So sollte Bürgerschaft und Stadtrat ruhig gestellt werden, in dem man nach außen ein ernsthaftes Interesse an einer Tunnellösung signalisierte. Behördenintern stand dagegen bereits der Ausschluss der Tunnelvariante für die weitere Planung fest. Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

1.
Seit wann ist der Verwaltung das doppelte Spiel von Landesbehörde und Ministerium bekannt?

2.
Wird die Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit recherchieren und z.B.
Straßen.NRW und Landesverkehrsministerium auffordern, zum Vorwurf der Täuschung Stellung zu beziehen? In welcher Form sollen Öffentlichkeit und Kommunalpolitik über die Ergebnisse informiert werden?

3.
Wie bewertet die Verwaltung angesichts des Täuschungsversuchs das Planfeststellungsverfahren zur A-1-Brücke?

4.
Wie stellt sich die Verwaltung die zukünftige Zusammenarbeit mit Straßen NRW
und dem Verkehrsministerium vor? Welches weitere Vorgehen wird Herr Oberbürgermeister Richrath dazu den politischen Gremien vorschlagen?

Stellungnahme:

Der Beitrag des WDR-Magazins Westpol ist irreführend. Denn die im Beitrag zitierte E-Mail aus der Planungsabteilung des Ministeriums an den damaligen Landesverkehrsminister Groschek bezieht sich nicht auf den Neubau der Leverkusener Brücke zur Rheinquerung im Bereich der A1, sondern auf den Abschnitt zwischen Leverkusener Kreuz und Kreuz Leverkusen-West, also den Bereich der heutigen Stelzenautobahn. Dies wird in Screenshots des in der Mediathek aufgerufenen Beitrags deutlich ersichtlich. Diese zeigen im Betreff der E-Mail sowie in deren ersten Absatz, dass lediglich auf diesen Streckenabschnitt Bezug genommen wird.

Unabhängig davon war zu dem Zeitpunkt, als die von Westpol zitierte E-Mail geschrieben wurde (24. November 2015), bereits seit langem bekannt, dass die Planungen im Bauabschnitt 1 (Streckenabschnitt der Rheinquerung) den Neubau einer Brücke vorsehen. Das Ergebnis der Vorplanungen für diesen Streckenabschnitt mit der Festlegung auf die Vorzugsvariante der Rheinbrücke wurde von Straßen.NRW im September 2014 der Öffentlichkeit in Ausgabe 1 der Projektzeitung „Dialog“ vorgestellt. Mitte Oktober 2015 genehmigte das Bundesverkehrsministerium die Entwurfsplanung für den Ausbau der A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West mit dem Neubau der Rheinbrücke. Die Offenlage der Planunterlagen für den Neubau der Rheinbrücke erfolgte am 23. November 2015. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt war klar, dass seitens des Bundes und des Landes der Neubau einer Rheinbrücke vorgesehen ist. Der Vorwurf eines Täuschungsversuchs ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht nachvollziehbar.

Oberbürgermeister Richrath hat zudem bei der Ausbauvariante des BA 1 stets gefordert, dass ein Tunnel im Bauabschnitt 2 (Bereich der heutigen Stelze zw. AK Leverkusen-West und AK Leverkusen) möglich bleibt, weil dies die Priorität des Rates ist. Dies haben die Beteiligten stets bekräftigt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat dies nochmals bestätigt.

Auch für den Bauabschnitt 2 sieht die Verwaltung weder den Vorwurf der Täuschung durch das Ministerium und Straßen.NRW noch die in den Medien transportierte Auffassung des Netzwerks gegen Lärm, Verwaltung und Oberbürgermeister hätten sich auf Seite der Landesbehörden geschlagen, für gerechtfertigt.

Der Wunsch nach einem Tunnel im Bereich der heutigen Stelze ist von Seiten der Politik in Leverkusen und der Stadtverwaltung immer deutlich und offen kommuniziert worden und wird es bis heute. Der Rat der Stadt Leverkusen hat sich bereits vor der Amtszeit von Herrn Oberbürgermeister Richrath einem differenzierten und intensiv abwägenden Meinungsbildungsprozess unterworfen und sich infolgedessen zu verschiedensten Anlässen für einen schnellen Neubau der Leverkusener Rheinbrücke sowie im weiteren Verlauf der A1 Richtung Autobahnkreuz Leverkusen für die Neubaulösung „Tunnel statt Stelze“ ausgesprochen.

Herr Oberbürgermeister Richrath hat zuletzt in der Ratssitzung am 11. September 2017 deutlich gemacht, dass er sich auch persönlich für diese vom Rat stets unterstützte Lösung „Brücke für die Region, Tunnel für die Stadt“ ausgesprochen und sich demzufolge im Bereich der Stelze immer für einen Tunnel eingesetzt hat und dies auch weiterhin mit aller Kraft tun wird. Dies wurde in seinem Statement zum Urteil des BVerwG nochmals wiederholt.

Demgegenüber haben die Vertreter von Land und Straßen.NRW die entscheidungsrelevanten Kriterien (Kosten, Bauzeit sowie die uneingeschränkte Befahrbarkeit eines Tunnels durch Gefahrguttransporte) ebenfalls offen vertreten.

In der dem WDR vorliegenden E-Mail vom 24. November 2015 wird auf einen gemeinsamen Termin mit Herrn Oberbürgermeister Richrath hingewiesen. Dabei handelte es sich um die Sitzung des Projektbeirats vom 30. November 2015. An den Sitzungen des Projektbeirates nehmen u.a. auch die Vorsitzenden bzw. ein Vertreter der im Leverkusener Rat vertretenen Fraktionen teil.

In dieser Sitzung wurde durch Straßen.NRW zum Sachstand beim Bauabschnitt 2, der heutigen Stelzenautobahn, und zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zu den Ausbauvarianten für den Abschnitt der A1 von der Rheinbrücke bis zum Kreuz Leverkusen berichtet. Herr Oberbürgermeister Richrath hat dort und in einer anschließenden Pressemitteilung klargestellt, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie grundsätzlich die Möglichkeit einer Tunnellösung bestätigt haben. Die Verantwortung liege nun beim Bund, das Bundesverkehrsministerium müsse die für Leverkusen beste Lösung realisieren. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden im Dezember 2015 in Ausgabe 4 der Projektzeitung „Dialog“ der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Tunnelvariante wurde dabei als nicht uneingeschränkt für Gefahrguttransporte nutzbar identifiziert. Daraufhin hat der Rat beschlossen, ein eigenes Gutachten zur Untersuchung eines möglichen Tunnels auf die Befahrbarkeit von Gefahrguttransporten in Auftrag zu geben. Dieses seit dem Frühjahr 2017 vorliegende Gutachten hat bestätigt, dass Gefahrguttransporte durch einen kleinen Tunnel im Bereich der Stelze bei geringen Änderungen möglich sind, ein kurzer Tunnel mithin voll funktionsfähig wäre. Das Gutachten wurde Straßen.NRW mit der Bitte übermittelt, es der Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der Ausbauvarianten beizufügen und an das Bundesverkehrsministerium weiterzuleiten, das eine Gesamtabwägung treffen muss.

Diese von der Stadt Leverkusen in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie war auch in den Sitzungen des Projektbeirates vom 22. März 2017 sowie vom 11. Juli 2017 Thema. Aus den Niederschriften der Sitzungen wird deutlich, dass von Seiten Herrn Oberbürgermeister Richrath, aber auch von der anfragenden Fraktionsvorsitzenden im Licht der Studie der Wunsch des Rates an die anwesenden Vertreter des Verkehrsministeriums und von Straßen.NRW vorgetragen wurde, ausschließlich eine Tunnellösung im Bereich der heutigen Stelze weiterzuverfolgen. Genauso ist den Niederschriften zu entnehmen, dass von Seiten des Landes die Realisierung des Tunnels nicht aus technischen, sondern aufgrund der geltenden Regularien als schwierig angesehen wird.

Insofern bringen beide Seiten ihre unterschiedlichen Auffassungen immer wieder zum Ausdruck.

Von daher werden abschließend die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Faktenlage gibt diese intendierende Fragestellung nicht her.

Zu 2.:
Nein.

Zu 3.:
Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 4.:
Die Verwaltung beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit Straßen.NRW und dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und zur Wahrung der Interessen der Leverkusener Bevölkerung fortzusetzen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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