Bayer hat die Platzierung einer Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4 Milliarden Euro an institutionelle Investoren unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft gestern beschlossen und heute erfolgreich abgeschlossen.
Die Begebung der Pflichtwandelanleihe ist der erste Teil der im Vorfeld angekündigten Eigenkapitalkomponente in Höhe von ca. 19 Milliarden US-Dollar zur Finanzierung der beabsichtigten Übernahme von Monsanto. Die Nettoerlöse aus der Transaktion sind dafür vorgesehen, einen Teil des noch nicht ausgeschöpften Kreditrahmens gemäß den von Bayer abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen vorzeitig abzulösen.
„Das große Interesse an der Pflichtwandelanleihe bestätigt das Vertrauen des Kapitalmarkts in Bayer. Die mehrfache Überzeichnung zeigt die Attraktivität der Anleihe für Investoren“, sagte Johannes Dietsch, Finanzvorstand der Bayer AG.
Die Pflichtwandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 Euro wird durch die Bayer Capital Corporation B.V. begeben und nachrangig von der Bayer AG garantiert. Bei Fälligkeit wird die ausstehende Pflichtwandelanleihe zwingend in Stammaktien der Bayer AG gewandelt.
Die Pflichtwandelanleihe wird zum Nennwert mit einem Anleihezins von 5,625 Prozent pro Jahr begeben. Die Untergrenze des Wandlungspreises wurde mit 90 Euro festgelegt. Die Obergrenze des Wandlungspreises wurde mit 108 Euro festgelegt, was einer maximalen Wandlungsprämie von 20 Prozent entspricht. Die Pflichtwandelanleihe hat eine Laufzeit bis zum 22. November 2019, und die Anleihebedingungen räumen den Anleihegläubigern sowie Bayer Wandlungsrechte vor dem Fälligkeitszeitpunkt ein.
BofA Merrill Lynch, Credit Suisse, Goldman Sachs und J.P. Morgan agieren als Joint Global Coordinator und Joint Bookrunner, Citigroup und HSBC agieren als Co-Bookrunner im Zusammenhang mit der Begebung der Pflichtwandelanleihe.
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