Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 € belegt.
Vor dem Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 10. April wurden im Leverkusener Zuschauerblock mehrere Rauchtöpfe gezündet.
Da Bayer dem Urteil zugestimmt hat, ist das Urteil rechtskräftig.
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